Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Gefahrstoffbeauftragten?
(PresseBox) - Das Haus der Technik bietet dazu am 12.-13. Dezember 2013 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang "Gefahrstoffbeauftragter" an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen und koordiniert die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und den Behörden. Das Haus der Technik bietet am 12.-13. Dezember 2013 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang "Gefahrstoffbeauftragter" an.
Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt. Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik bietet dazu am 12.-13. Dezember 2013 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang "Gefahrstoffbeauftragter" an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information(at)hdt-essen.de oder direkt hier:
www.gefahrstoffbeauftragter.eu
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.11.2013 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 980877
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Gefahrstoffbeauftragten?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus der Technik e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).