Bestellerprinzip und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Metz Immobilien in Frankfurt Praunheim begrüßt Einführung eines echten Bestellerprinzips und fordert weitere Gesetzesinitiativen für den Berufsstand.
(IINews) - Nun ist es wohl soweit. Aufgrund der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wird wohl ein Gesetz vorbereitet werden, welches festlegt, das derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt. Es bleibt hierbei zu hoffen, das genug Sachverstand in die Gesetzesformulierungen einfließt und wir von einem "echten Bestellerprinzip" sprechen können.
Sollte jedoch der Vermieter grundsätzlich das Vermittlungshonorar bezahlen, wäre dieses Gesetz abzulehnen. Dem Mietsuchenden sollte weiterhin die Möglichkeit gewährt werden, einen Makler mit der kostenpflichtigen Wohnungssuche zu beauftragen.
Grundsätzlich würde die Einführung des echten Bestellerprinzips von den professionell arbeitenden Immobilienmaklern begrüßt werden. Es würde sicherlich zu einem Imagegewinn der gesamten Branche führen, wenn eine große Anzahl von semiprofessionell tätigen Maklern nicht mehr ihr Unwesen treiben würden. Alle Maklerunternehmen, die schon heute den größten Anteil ihrer Vermittlungsaufträge über Empfehlungen und positive Bewertungen erhalten, gehören sicherlich zu den Gewinnern dieser Gesetzesänderungen.
Über eines sollte die Politik allerdings nachdenken. Durch dieses neue Gesetz wird sich die angespannte Situation auf dem Mietmarkt in den Ballungsräumen überhaupt nicht verbessern. Hier wären ganz andere Maßnahmen nötig. Sozialer Wohnungsbau, Abschaffung gesetzlicher Überregulierungen, steuerliche Anreize im Wohnungsbau, etc. sind hier nur einige Schlagworte. Auch die diskutierte Mietpreisbremse würde zu negativen Auswirkungen bei der Neubautätigkeit führen und den Preisdruck weiter verschärfen.
Veränderungen bieten auch immer Chancen. Das wichtigste Thema sollte man im Zuge der momentanen Diskussionen nicht vergessen. Nur durch veränderte Zulassungskriterien und einheitliche, anspruchsvolle und zwingend vorgeschriebene Ausbildungsinhalte des Berufes "Immobilienmakler", wird es zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung des Ansehens und der Wertigkeit des gesamten Berufsstandes kommen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Mehrheit der Immobilienmakler wartet auf diese notwenigen Veränderungen und ist es endgültig leid, für die meisten Missstände und Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht zu werden.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Metz Immobilien hat sich bei der Vermarktung von Wohnimmobilien auf den Frankfurter Norden spezialisiert. Durch unsere klare lokale Ausrichtung profitieren Sie von unserer Marktkenntnis und langjährigen Erfahrung in Ihrem Stadtteil. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, vertrauen Sie Metz Immobilien, denn wir kennen den Frankfurter Norden wie kein Zweiter. Wir beraten sie gerne und finden für Sie die richtige Lösung zum Thema Immobilien.
Metz Immobilien
Dirk Metz
Ludwig-Landmann-Strasse 9
60488 Frankfurt
info(at)metz-immobilien.net
069-7807480
http://metz-immobilien.net
Datum: 08.11.2013 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 977372
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Metz
Stadt:
Frankfurt
Telefon: 069-7807480
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bestellerprinzip und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Metz Immobilien (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).