InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gebäudeschäden durch umgestürzte Bäume

ID: 976946

(IINews) - Jedes Jahr im Herbst gleichen sich die Bilder: Abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, Flurschäden durch Herbststürme, die vielerorts ein Chaos hinterlassen. Die Schäden sind zum Teil beträchtlich. Gut, wenn man versichert ist. Was aber, wenn ein Baum das Haus des Nachbarn beschädigt? Zahlt das auch die Gebäudeversicherung? Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten fünf Fragen zu diesem Thema.

Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
RA Tobias Klingelhöfer: Jeder Hauseigentümer sollte eine solche Versicherung haben. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind meist mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder instandzusetzen.

Zahlt die Versicherung jeden durch Wind und Sturm entstandenen Schaden?
RA Tobias Klingelhöfer: Nein, nur sogenannte Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt?
RA Tobias Klingelhöfer: Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten wie Reparatur, Abtransport etc. ). Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress.

Wie ist die Lage, wenn ein vorgeschädigter Baum ein Gebäude beschädigt ?




RA Tobias Klingelhöfer: Wenn kein versicherter Sturm und/oder eine massive Vorschädigung des Baumes vorlag, kann der Geschädigte sich direkt an den Nachbarn als Schadenverursacher wenden. Auch hier greift entweder dessen Haftpflichtversicherung - dies kann beispielsweise die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er sowieso mit seinem Privatvermögen.

Und wenn ein vorgeschädigter Baum bei leichtem Sturm aufs eigene Haus fällt?
RA Tobias Klingelhöfer: Wenn ein versicherter Sturm die Schadenursache war, zahlt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden. Ein "sturmloses" Umstürzen eines krankhaften Baums geht zulasten des Hauseigentümers.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neueröffnung Wuona Objects Bio-Solar-Haus: Barrierefrei und altersgerecht bauen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.11.2013 - 08:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 976946
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 122 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gebäudeschäden durch umgestürzte Bäume"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die lieben Kleinen ...

Wasserspiele mal andersUnbemerkt und vermutlich ungewollt hat ein Dreieinhalbjähriger gleich zwei Wohnungen unter Wasser gesetzt: Das offensichtlich sehr selbstständige Kleinkind war alleine zur Toilette gegangen und hatte die Menge des benötigten ...

Schneezauber ohne ins Schlittern zu geraten ...

Ein Winterurlaub kann ein wunderbares, wenngleich oft teures Erlebnis sein, das unvergessliche Erinnerungen schafft. Doch leider passieren auch während der schönsten Reise oft Missgeschicke, die den Urlaub weniger erfreulich machen. Die ARAG Expert ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Kurzes Zeitfenster für die Briefwahl +++Ab der kommenden Woche werden die Wahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verschickt. In den Unterlagen enthalten sind auch die Anträge für die Briefwahl. Wahlberechtigte, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 38


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.