BVR zur Leitzinssenkung der EZB
(ots) - Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist die aktuelle
Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um einen
Viertelprozentpunkt auf 0,25 Prozent nicht notwendig. Zwar ist die
Teuerungsrate im Währungsraum in den vergangenen Monaten sichtbar
zurückgegangen. Mittlerweile liegt die Inflationsrate mit 0,7 Prozent
auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau. In den kommenden Monaten
ist aber wieder mit einem Anstieg der Inflationsrate im Euroraum über
die 1-Prozent-Marke zu rechnen. Eine konkrete Deflationsgefahr
besteht daher aktuell nicht.
"Es ist zweifelhaft, ob die erneute Zinssenkung der EZB in den
angeschlagenen Volkswirtschaften des Euroraumes zu einer spürbaren
Verbesserung führt, da der traditionelle Übertragungsweg
geldpolitischer Impulse in der Euro-Peripherie nach wie vor gestört
ist", so BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin. "Sollte sich die
konjunkturelle Erholung wie allgemein erwartet im Euroraum nachhaltig
festigen, könnte mit Blick auf die Inflationsentwicklung schon Ende
des kommenden Jahres vielmehr eine erste Straffung der expansiven
Geldpolitik der EZB angezeigt sein."
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse(at)bvr.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.11.2013 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 976597
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"BVR zur Leitzinssenkung der EZB"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).