EEG-Umlage-Befreiung von Unternehmen muss sichergestellt werden
(ots) - Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen äußert
sich die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
kritisch zu dem angeblichen Vorhaben der Koalitionsparteien, die
EEG-Befreiung für Unternehmen der Ernährungsindustrie zu streichen.
"Ein Ausschluss der Ernährungsindustrie aus der bestehenden
EEG-Ausgleichsregelung stellt eine Diskriminierung dar. Die
Ernährungsindustrie befindet sich ebenso im internationalen
Wettbewerb, wie andere Industriebranchen, die von dieser
Vergünstigung profitieren", so Christoph Minhoff,
Hauptgeschäftsführer der BVE.
Der Hintergrund der bestehenden Ausgleichsregelung besteht darin,
die Energiekosten von energieintensiven Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes zu senken, um Wettbewerbsnachteile gegenüber
ausländischen Konkurrenten auszugleichen. Das EEG stellt dabei nicht
auf Branchen, sondern Unternehmen ab. In der Ernährungsindustrie
profitieren Hersteller aus verschiedenen Teilbranchen, wie z. B. der
Schlacht- und fleischverarbeitenden Industrie, der Obst- und
Gemüseverarbeitung und der Mühlenwirtschaft, von der
EEG-Umlage-Begrenzung.
Energie stellt neben Rohstoffen und Personal einen erheblichen
Kostenfaktor für die Hersteller dar. Höhere Energiekosten schwächen
unmittelbar die ohnehin angespannte Ertragslage in der Branche,
sofern diese nicht an die Kunden weitergegeben werden kann. Der
Wegfall der Vergünstigung würde die Wettbewerbsfähigkeit der
betroffenen Unternehmen, die sich im Rahmen ihres Exportgeschäfts auf
ausländischen Märkten gegen Wettbewerber durchsetzen müssen, deren
Energiekosten aber weitaus geringer sind als in Deutschland,
erheblich beeinträchtigen.
Pressekontakt:
Anne Vollmer
Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
Claire-Waldoff-Str.5
10439 Berlin
Tel. 030-200786-125
Email: avollmer(at)bve-online.de
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Datum: 07.11.2013 - 09:11 Uhr
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