Registrierungspflicht für Hersteller von LED-Lampen
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- Neue Verwaltungspraxis im Elektrogesetz ab 1.1.2014
- Hersteller sollten sich schnell registrieren
- Insolvenzsicherere Garantie notwendig
Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen gibt es zum Jahreswechsel eine wichtige gesetzliche Neuregelung. Sie müssen ab 1. Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Die Regel umfasst auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte. "Wer LED-Lampen in Verkehr bringt, sollte sich möglichst schnell bei der ,stiftung ear' anmelden, denn die Bearbeitung einer Registrierung dauert rund acht Wochen", sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Für die Registrierung müssen Unternehmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft aus. Olsok: "Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden".
Der BITKOM vertritt mehr als 2.000 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations-und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.
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Der BITKOM vertritt mehr als 2.000 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations-und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.
Datum: 01.11.2013 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Elektro- & Elektronik
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