Landessieger stehen fest
19 Junghandwerker-/innen auf Siegerpodest
(PresseBox) - PLW - Profis leisten was, so lautet der gewerkeübergreifende Wettbewerb des Handwerks, der seit 1951 die besten Nachwuchstalente auf Kammer-, Landes,- und Bundesebene ermittelt.
Der Leistungswettbewerb des Handwerks auf Landesebene ist inzwischen abgeschlossen. Aus dem Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe hatten sich 37 Kammersieger qualifiziert. Bei der Abschlussveranstaltung am 2. November in Rust stehen 12 Teilnehmer aus dem Kammerbezirk ganz oben auf dem Siegertreppchen, fünf Handwerker erreichten den 2. Platz, zwei Handwerker dürfen sich über eine Bronzemedaille freuen.
Die Bandbreite der Wettbewerbsberufe reicht vom Anlagenmechaniker bis zum Zweiradmechaniker. Die Sieger werden in insgesamt 90 Handwerksberufen ermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb ist eine gute Gesellenprüfung.
Im Wettbewerb selbst werden spezifische Arbeitsproben und Aufgaben gefordert, die von einer fachkundigen Jury bewertet werden.
Die zwölf Landessieger sind automatisch für den Bundeswettbewerb qualifiziert, der in diesem Jahr im Bezirk der Handwerkskammer Dortmund stattfindet. Wer sich auch hier als bester seines Fachs hervortut, hat die Möglichkeit, sich für die Berufsweltmeisterschaften, die im August 2015 in Brasilien stattfinden, zu qualifizieren.
Die 1., 2. und 3. Landessieger aus dem Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe mit ihren Ausbildungsbetrieben finden Sie auf beigefügter Liste.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 28.10.2013 - 09:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 969769
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Karlsruhe
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 72 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Landessieger stehen fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).