InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

"Willen der Sozialpartner nicht missachten"

ID: 968073

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz reagiert auf Koalitionsverhandlungen

(PresseBox) - Wer in das tariflich fair austarierte System der Zeitarbeitsbranche gesetzlich erneut eingreifen will, missachtet den Willen der Sozialpartner. Außerdem zerstört er die stabile Brückenfunktion der Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitslose", warnt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren zwei von drei Zeitarbeitnehmern zuvor beschäftigungslos. Über Zeitarbeit finden diese zurück in ein geregeltes Arbeitsleben mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin hofft Stolz, dass sich insbesondere die Sozialdemokraten von ihren Forderungen nach unverhältnismäßigen Einschnitten in die Zeitarbeit abbringen lassen: "Die Zeitarbeitsbranche hat in eigener Verantwortung zusammen mit dem Flankenschutz des Gesetzgebers Missbräuche inzwischen weitgehend unmöglich gemacht. Etwa durch die Einführung von Mindestlöhnen von 8,50 Euro (West) ab 1. Januar 2014, durch Branchenzuschläge per Tarif zur Realisierung des Grundsatzes "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", durch einen Ethik-Kodex als Maßstab für "Gute Zeitarbeit", durch Verhinderung von Lohndumping durch sogenannte Drehtür-Effekte a la Schlecker. Auch sei man strikt gegen Umgehungen der erreichten Sozialstandards in der Zeitarbeitsbranche durch Scheinwerkverträge. Mit einer beispiellosen flächendeckenden Tarifanwendung gebe es zudem keine andere Branche in Deutschland, in der Tarifverträge eine so hohe Bindungskraft erreichen. "Daher muss jede Bundesregierung zunächst einmal die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie in der Zeitarbeit respektieren", fordert Stolz. Die neue Bundesregierung wird darüber hinaus anerkennen müssen, dass auch er von der EU-Richtlinie geforderte "Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte" in Deutschland längst umgesetzt ist. Darüber hinausgehenden Regulierungsmaßnahmen sind nach diesen EU-Vorgaben nur unter ganz engen Voraussetzungen, die aber nicht vorliegen, rechtlich zulässig.





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Versorgungssysteme einführen, gestalten und verwalten lernen: Das Denkmalschutz im Wandel der Zeit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 24.10.2013 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 968073
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Münster


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 61 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
""Willen der Sozialpartner nicht missachten""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.249
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 132


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.