Gold verschenken, aber richtig
(IINews) - Wer nicht gerade Gold als Wertanlage nutzt oder unter die Sammler gegangen ist, für den wird der aktuelle Goldpreis nur sekundäre Bedeutung haben. Das allerdings bedeutet auch, dass der Goldpreis, der im Jahr 2013 einen massiven Rutsch erlebt hat, nicht gleichbedeutend mit der Beliebtheit von Gold ist. Ob nun hoher oder niedriger Preis, in Sachen Dekorationen, Schmuck und in anderen Bereichen wird Gold nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. Und in diesem Sinne wird Gold auch in Form von Geschenken immer wieder in Frage kommen. Goldgeschenke sind aber nicht einfach nur wertvolle Geschenke, denn auch trotz des monotären Wertes, kann man damit ordentlich danebenliegen. Gold verschenkt sich nicht einfach so.
Zunächst gilt es zu sehen, dass es Gold in ganz verschiedenen Formen gibt. Wenn es um Geschenke geht, dann meist um Schmuck, aber auch darüber hinaus gibt es immer wieder Präsente, die vergoldet daherkommen. Wichtig ist auch bei einem solchen Geschenk, dass der Empfänger tatsächlich etwas damit anfangen kann.
Wenn nun aber auch das Geschenk als Wertanlage gedacht sein soll, dann kann man es beispielsweise in Form von Barren oder Sammlermünzen tun. Wobei die Präsentation des Geschenkes eine wichtige Rolle spielt. Eine Sammlermünze kann in einem ansprechenden Etui oder Box verschenkt werden. Noch dazu darf natürlich eine Grusskarte nicht fehlen. Gold zu verschenken, unterscheidet sich also nicht sonderlich von anderen Geschenken. Alles kann, wenn es gut gemacht ist.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.10.2013 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 957141
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Charalabos Tsilimekis
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 211 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gold verschenken, aber richtig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Texter-CT (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).