Risikobeurteilung für Krane
Informationen zur Erstellung und Bewertung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane
(PresseBox) - Entsprechend der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung für seine Maschine erstellen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend muss dann unter Berücksichtigung der Risikobeurteilung die Maschine konstruiert und gebaut werden. Die Maschine muss unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernüftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung - sicher funktionieren, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.
Bei der Auswahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge:
- Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine)
- Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen
- Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung
In der Fachveranstaltung: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane am 11.-12.12.2013 im Haus der Technik wird vermittelt, wie eine Risikobeurteilung für Krane erstellt wird.
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/W-H020-12-486-3
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Datum: 26.09.2013 - 11:39 Uhr
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