Biofrontera AG: Durch Ameluz® behandelbare Aktinische Keratose als Berufskrankheit anerkannt
(PresseBox) - Die Biofrontera AG (DSE: B8F) teilt mit, dass die Aktinische Keratose, zu deren Behandlung ihr Medikament Ameluz® europaweit zugelassen ist, in Deutschland als Berufskrankheit eingestuft wurde. Zu diesem Ergebnis kam der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Aktinische Keratosen sind oberflächliche Hauttumore, die eine Vorstufe des bösartigen Stachelzellkarzinoms darstellen. Die wissenschaftliche Begründung für die Einstufung als Berufskrankheit wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesregierung veröffentlicht1. Der Sachverständigenbeirat kam zu der Annahme, dass eine zusätzliche berufsbedingte UV-Belastung von 40 % am Ort der Tumorentstehung für eine überwiegend arbeitsbedingte Verursachung spricht. Voraussetzung zur Anerkennung als Berufskrankheit ist der Nachweis einer ausreichend langen beruflichen Tätigkeit im Freien, die insbesondere bei folgenden Berufsgruppen vorkommen kann: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Seefahrt, Baugewerbe und Handwerk (z. B. Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken), Straßenarbeiter, Müllabfuhr, Fensterputzer, Sportlehrer, Bademeister, Kindergärtner, Bergführer, u. ä.. In Deutschland sind in diesen Berufsgruppenetwa zwei Millionen Arbeitnehmer beschäftigt[1]. Zur Umsetzung müssen nun die gesetzlichen Unfallversicherungen entsprechende Formtexte / Anträge schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
Die Konsequenz einer Anerkennung von multipler Aktinischer Keratose als berufsbedingte Erkrankung ist, dass Patienten Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten durch die Berufsgenossenschaften haben. Ähnlich wie bei privaten Krankenkassen können ärztliche Leistungen dann einzeln abgerechnet werden, anstatt wie bei den gesetzlichen Kassen weitestgehend üblich über eine definierte Pauschale.
Die photodynamische Therapie ist eine ärztliche Leistung, bei der ein Arzneimittel in Kombination mit einer Rotlichtlampe eingesetzt wird, die derzeit bei den meisten gesetzlichen Versicherungen über die allgemeine Patientenpauschale abgegolten wird. Die Anerkennung als Berufskrankheit eröffnet nun gesetzlich versicherten Patienten den Zugang zur dieser hochwirksamen Behandlungsform.
Da die Zulassungsstudien für Ameluz® die höchsten bisher beschriebenen Gesamtheilungsraten zeigten, insbesondere auch bei Betrachtung der Langzeitergebnisse[2], wird Ameluz® wohl von der Einstufung der aktinischen Keratose als Berufskrankheit langfristig besonders profitieren.
Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera AG, kommentierte: "Die Aktinische Keratose wird als Vorstufe einer gefährlichen Hautkrebsform häufig nicht ausreichend ernst genommen und, wenn überhaupt, nur unzureichend behandelt. Die Anerkennung als Berufskrankheit dokumentiert eine andere Einschätzung des zuständigen ärztlichen Sachverständigenbeirats. Konsequenterweise sollte auch bei der Therapiewahl zunehmend Wert auf hohe Heilungsraten gelegt werden."
[1] Gemeinsames Ministerialblatt, Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern, 64. Jahrgang, Nr. 35, 12. August 2013, Seite 669
[2] Dirschka et al., British Journal of Dermatology (2013) 168, pp825-836
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Die Biofrontera-Gruppe hat sich zur Aufgabe gemacht, die Haut als Visitenkarte des Menschen unter Beachtung ästhetischer Bedürfnisse zu heilen und zu pflegen. Die Biofrontera AG notiert am geregelten Markt der Börse Düsseldorf und im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen unter dem Börsenkürzel B8F und der ISIN Nummer DE0006046113.
www.biofrontera.com
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Die Biofrontera-Gruppe hat sich zur Aufgabe gemacht, die Haut als Visitenkarte des Menschen unter Beachtung ästhetischer Bedürfnisse zu heilen und zu pflegen. Die Biofrontera AG notiert am geregelten Markt der Börse Düsseldorf und im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen unter dem Börsenkürzel B8F und der ISIN Nummer DE0006046113.
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Datum: 20.09.2013 - 09:56 Uhr
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