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Dynamische Verkehrszeichen: Angaben sind verbindlich / TÜV Rheinland: Verkehrsbeeinflussungsanlagen erhöhen Sicherheit / Deutlich weniger Unfälle auf Autobahnen

ID: 945938

(ots) - Verkehrsschild bleibt Verkehrsschild - egal ob aus
Metall oder als variable Anzeigen einer elektronischen
Verkehrsbeeinflussungsanlage. "Die abgebildeten Vorgaben sind für den
Kraftfahrer immer verbindlich", sagt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: "Wer sich nicht
daran hält, muss mit Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einer
Anzeige rechnen."

Auf über 3.100 Kilometern verbessern dynamische Verkehrszeichen
bereits den Verkehrsfluss auf deutschen Autobahnen und verringern so
gleichzeitig die Umweltbelastungen. Weitere 1.500 Kilometer sollen
ebenfalls mit solchen Anlagen bestückt werden. So können
bedarfsgerecht Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote
angeordnet, Fahrstreifen gesperrt sowie Seitenstreifen zeitweise
freigegeben werden. Ziel ist es, Staus möglichst zu verhindern sowie
rechtzeitig vor Gefahrenquellen zu warnen. Außerdem können die
Anlagen Umleitungsempfehlungen geben und je nach Verkehrsaufkommen
auch die Zufahrt zur Autobahn beeinflussen.

Dynamische Verkehrsanlagen erhöhen Sicherheit

Die Steuerung der dynamischen Verkehrsanlagen erfolgt automatisch
per Induktionsschleifen, Infrarotsensoren oder Videoerfassung und auf
der Grundlage von Kenngrößen wie Verkehrsaufkommen und
Witterungsdaten. Rechner werten die Daten aus und leiten sie an die
Polizei weiter, bei Bedarf wird der Verkehrsfunk des Radios
entsprechend informiert. Untersuchungen der Bundesanstalt für
Straßenwesen belegen, dass sich durch den Einsatz der
Verkehrsbeeinflussungsanlagen die Zahl aller Unfälle auf den
deutschen Fernstraßen erheblich reduziert. Bei Massenkarambolagen
wird die Unfallrate sogar um die Hälfte gesenkt. "Möglich machen dies
die angepasste Geschwindigkeit, ein größerer Sicherheitsabstand und
die erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Lieber später,




aber dafür sicher ankommen, lautet die Devise", so TÜV
Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.



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Datum: 17.09.2013 - 10:00 Uhr
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