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BImSchG / BImSchV: Betreuung von Genehmigungsverfahren - Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich

ID: 943305

Um während eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG / BImSchV keine kostbare Zeit bei den zuständigen Behörden zu verlieren, sind eine gute Vorbereitung und lückenlose Antragsunterlagen unerlässlich.


(IINews) - Die reibungslose Errichtung und der zuverlässige Betrieb einer verfahrentechnischen Anlage setzen eine fundierte technische Planung voraus.

Für Anlagen im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) bzw. der zugehörigen Verordnungen (BImSchV) muss parallel zu dieser Planung gleichzeitig die Genehmigungsplanung erfolgen. Hierdurch werden insbesondere alle Aspekte für die rechtskonformen Errichtung und anschließenden Betrieb der Anlage abgedeckt. Dies gilt gleichermaßen für die Errichtung von Neuanlagen (§10 BImSchG) als auch für die Änderung bestehender Anlagen (§§15 f. BImSchG). In Abhängigkeit von Art und Umfang der Maßnahme sind grundsätzlich verschiedene Zuständigkeiten und Wege der Einreichung entsprechender Genehmigungsunterlagen zu berücksichtigen.

Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich
Neben der Erstellung der Antragsunterlagen sollte gleichzeitig eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen, um Art und Umfang der Antragsunterlagen sowie alle Fragestellungen zum Ablauf des Verfahrens zu berücksichtigen. Dies betrifft zum Beispiel:

- Ist der vorzeitige Baubeginn gemäß §8a BImSchG zu beantragen?
- Welche Formulare sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Genehmigungsantrag oder eine Anzeige einzureichen?
- Wesentliche Änderung (§16 BImSchG) oder nicht (§15 BImSchG)?
- Ist die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen und sind Erörterungstermine durchzuführen?
- Welche Gutachten sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Vorprüfung des Einzelfalles oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Neben diesen rein "genehmigungstechnischen" Fragestellungen ist gleichzeitig immer die Synchronisation mit der parallel laufenden technischen Planung zu erfolgen, auf deren technischen Daten die Genehmigungsunterlagen basieren.

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Tel.: 02421-69091-0




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Mit über 130 Mitarbeitern in fünf Ländern in Mittel- und Osteuropa realisiert die weyer gruppe jährlich mehr als 500 Projekte. Die weyer gruppe liefert ihren Kunden aus den Branchen Chemie, Pharma, Mineralöl, Ver- und Entsorgung sowie Verbänden und Behörden seit mehr als 30 Jahren Engineering- und Consulting-Leistungen in und um industrielle Anlagen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 12.09.2013 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Frank Reimann
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Telefon: 02421-69091-119

Kategorie:

Maschinenbau


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