MS Hammonia Balticum: Handlungsempfehlungen für Anleger
Über den Schifffonds MS Hammonia Balticum Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde laut Medienberichten vor dem zuständigen Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Die betroffenen Anleger haben jedoch unter Umständen gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(IINews) - Lange Zeit schien es so, als ob der Schifffonds MS Hammonia Balticum der seit längerem andauernden Krise auf dem Schiffsmarkt trotzen könnte. Erste Anzeichen, dass die Krise nicht spurlos an dem Schifffonds vorbeigehen würde, gab es jedoch bereits im Jahr 2009. Damals wurden die Anleger von den zuständigen Banken aufgefordert, weiteres Kapital nachzuschießen.
Doch auch das zusätzliche Kapital konnte den Fonds nicht vor einem Untergang retten. Die Anleger der MS Hammonia Baltikum sollten jedoch ihr investiertes Kapital trotz der Insolvenzmeldung nicht voreilig abschreiben. Die betroffenen Anleger können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Schadensersatzansprüche können sich aus einer Falschberatung oder Prospekthaftung ergeben. Die Anlageberatung ist fehlerhaft, wenn sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, d. h. der Anleger nicht umfassend über die Kapitalanlage aufgeklärt wurde.
Die Anlageberatung muss zum einen „anlegergerecht“ sein. Das bedeutet, die Kapitalanlage muss den Wünschen des Anlegers genau entsprechen. Dabei sind die Zielvorstellungen häufig der Erwerb einer renditeorientierten Kapitalanlage oder die Sicherheit des investierten Kapitals. Zum anderen muss die Anlageberatung „anlagegerecht“ sein. Der Kapitalanleger muss dabei umfassend über die maßgeblichen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Solche aufklärungsbedürftigen Risiken sind u. a. das Totalverlustrisiko, die Ungeeignetheit als Altersvorsorge, der ungeregelte Zweitmarkt oder die Höhe der sog. Weichkosten. Schließlich muss der Anleger in bestimmten Fällen auch über die eventuell gezahlten Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden.
In der Praxis wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Sie wurden dabei oft als eine besonders sichere Anlageform angepriesen. Häufig wurden die Anleger nicht auf die Vielzahl der bestehenden Risiken einer Schifffondsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko, hingewiesen. Aufgrund der aktuellen kick-back Rechtsprechung bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger bei der Beratung nicht ausreichend über die vereinnahmten Provisionen informiert waren.
Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Baltikum sollten sich umgehend mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089/72 30 87 65
Fax.: 089/55 03 80 8
E-Mail: seitz(at)rechtsanwalt-thieler.eu
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 03.09.2013 - 21:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 937925
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Seitz
Stadt:
München
Telefon: 498972308765
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 287 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"MS Hammonia Balticum: Handlungsempfehlungen für Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).