Verbraucherzentrale verbreitet unzutreffende Vorwürfe - rechtliche Schritte eingeleitet
(ots) - Die gestern von der Verbraucherzentrale Hamburg
verbreitete Pressemitteilung entspricht nicht den Tatsachen:
ElitePartner stellte dem von der VZHH angeführten Kunden keine
Rechnung über 2.900 Euro. ElitePartner hat umgehend rechtliche
Schritte gegen die Verbraucherzentrale eingeleitet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gestern in einer
Pressemitteilung unzutreffende Vorwürfe verbreitet. Insbesondere hat
der zitierte Kunde nie eine Rechnung über mehrere tausend Euro
erhalten. Die tatsächliche Rechnungssumme lautete vielmehr 224,10
Euro. Der Kunde erhielt nur eine Übersicht über die Leistungen, die
er in den ersten Tagen seiner Mitgliedschaft in Anspruch genommen
hat. Der Kunde hat den ElitePartner-Service intensiv genutzt, danach
aber widerrufen. Innerhalb weniger Tage schickte er u.a. 110
Nachrichten an andere Mitglieder. Die Kontaktaufnahme per Nachrichten
ist die Kerndienstleistung von ElitePartner - nämlich passende
Partner einander vorzustellen und in Kontakt zu bringen. Hierfür muss
der Kunde beim Widerruf Wertersatz leisten. "Der sogenannte
Wertersatz beim Widerruf ist vom Gesetzgeber vorgesehen und in der
gesamten Online-Branche gängige Praxis", so Dr. Jost Schwaner,
Geschäftsführer von ElitePartner. "Wenn jemand online neue Reifen
kauft, etliche Kilometer fährt und sie dann fristgerecht
zurückschickt, muss er auch einen Wertbeitrag für die Nutzung
leisten."
Transparente Kommunikation
Der Wert dieser Leistungen wird dem Kunden während des Kaufs und
noch vor der Inanspruchnahme deutlich angezeigt, er erhält eine
detaillierte Übersicht der Preise und muss die Information zum
Widerruf lesen und bestätigen.
Rechtliche Schritte eingeleitet
ElitePartner hat bereits eine renommierte Anwaltskanzlei mit der
Prüfung rechtlicher Schritte betraut, die umgehend eingeleitet
wurden.
Pressekontakt:
Anna Kalisch
0049-40-60 00 95 - 609
Anna.Kalisch(at)ElitePartner.de
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Datum: 29.08.2013 - 15:27 Uhr
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