Unfall im Ausland: Möglichst viele Daten sichern / TÜV Rheinland: Polizei rufen und Hergang protokollieren lassen / Fotos von Schäden und Unfallstelle machen / Personalien von Zeugen notieren
(ots) - Was tun, wenn's im Ausland kracht? Nach einem Unfall
sofort anhalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle sichern und
gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. "Auch bei Blechschäden immer die
Polizei rufen und so viele Daten wie möglich sichern", sagt
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. In der
Europäischen Union (EU) lautet die gebührenfreie, einheitliche
Notrufnummer ohne Vorwahl 112, egal ob vom Festnetz oder Handy.
Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später auch Anspruch auf
Entschädigung. Zusätzlich zum Polizeiprotokoll Kennzeichen, Name und
Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren
Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungsnummer notieren. Diese
Angaben lassen sich wie der Unfallhergang am besten mit Hilfe des
mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts, den es bei allen
Versicherungen gibt, dokumentieren. Sollte es
Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallgegner geben, diese im Feld
14 "Bemerkungen" protokollieren. Der Bericht muss von beiden Parteien
unterschrieben werden. Sind mehrere Fahrzeuge in den Unfall
verwickelt, mit jedem Beteiligten ein gesondertes Formular ausfüllen.
Hilfreich ist zudem die grüne Versicherungskarte. Sie enthält neben
der eigenen Versicherungsnummer auch die Adressen der ausländischen
Gesellschaften, die im Schadenfall Hilfe leisten. Außerdem ermittelt
der Zentralruf der Autoversicherer für alle in der EU, Norwegen,
Island, Liechtenstein und der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge den
zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in
Deutschland. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter der
Telefonnummer +49 (40) 300 330 300 zu erreichen.
"Darüber hinaus ist es wichtig, Namen und Anschriften von
Unfallzeugen festzuhalten und viele Fotos von den Schäden am Fahrzeug
und der Unfallstelle zu machen. Wenn möglich, Beteiligte und Zeugen
ablichten und deren Ausweise fotografieren, falls es später
Streitigkeiten über die Identitäten geben sollte", betont TÜV
Rheinland-Fachmann Sander und ergänzt: "Bei einem Unfall im Ausland
gilt in der Regel das nationale Recht. Da kann es Unterschiede bei
den Deckungssummen und dem Umfang der Schadenregulierung geben." Auf
Nummer sicher geht, wer eine zusätzliche
Auslandsschadenschutzversicherung abschließt. Dann garantiert die
eigene Versicherung, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als
hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen
Kfz-Haftpflichtversicherung wickelt in diesem Fall der eigene
Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden ab.
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Datum: 16.08.2013 - 12:00 Uhr
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