Mieter dürfen ihre Wohnung nur bedingt geschäftlich nutzen
Mieter müssen ihren Vermieter fragen, bevor sie ihre Wohnung auch geschäftlich nutzen und sie dabei nach außen in Erscheinung treten.
(IINews) - Allerdings dürfen die Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn kein erheblicher Kundenverkehr vorliegt und die Mieter in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf zwei Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 213/12 und VIII ZR 165/08) hin.
In einem kürzlich entschiedenen Fall ging es um einen Mieter, der in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilte. Der Bundesgerichtshof erklärte die erfolgte Kündigung für rechtmäßig, da der Mieter die notwendige Erlaubnis des Vermieters nicht eingeholt habe. Dieser müsse den Musikunterricht nicht akzeptieren, da die übrigen Mieter des Hauses mehr beeinträchtigt seien als bei einer reinen Wohnnutzung. Anders sah der Bundesgerichtshof dagegen die Rechtslage in einem früher entschiedenen Fall, bei dem ein Mieter in der Wohnung als Immobilienmakler tätig war. Zwar hätte auch er die Erlaubnis des Vermieters einholen müssen. Dieser müsse sie aber erteilen, wenn kein ins Gewicht fallender Kundenverkehr bestehe und die Tätigkeit ohne Mitarbeiter erfolge. In diesem Fall dürfe er trotz der fehlenden Erlaubnis nicht kündigen.
Ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig seien nur berufliche Tätigkeiten, die nicht nach außen in Erscheinung treten. Dazu gehörten die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit einer Angestellten, die schriftstellerische Arbeit eines Autors oder der Empfang eines Geschäftsfreundes in der Mietwohnung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wüstenrot & Württembergische ? Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ?Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quellenangabe und Link auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart
Datum: 13.08.2013 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 926091
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Immo Dehnert
Stadt:
Ludwigsburg
Telefon: 0711662721471
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 92 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mieter dürfen ihre Wohnung nur bedingt geschäftlich nutzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wüstenrot Bausparkasse AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).