Abmahnung wegen Verkauf USK 18 Spiel bei eBay JuSchG Verstoß
Ein Verkäufer der ein nicht jugendfreies Computer- oder
Konsolen-Spiel ohne USK 18 Siegel im Internet, etwa bei eBay,
Amazon oder xjuggler veräußert, verstößt gegen die geltenden
Jugendschutzbestimmungen...
(IINews) - Ein Verkäufer der ein nicht jugendfreies Computer- oder
Konsolen-Spiel ohne USK 18 Siegel im Internet, etwa bei eBay,
Amazon oder xjuggler veräußert, verstößt gegen die geltenden
Jugendschutzbestimmungen und begeht zugleich eine
wettbewerbswidrige Handlung. Er muss mit einer Abmahnung
durch einen Mitbewerber rechnen. Selbst mit einer USK
Auszeichnung kann dem Verkäufer eine Abmahnung drohen,
nämlich wenn nicht sichergestellt ist das kein Versand an Kinder
oder Jugendliche erfolgt. Daher wird empfohlen, zunächst das vor
dem Versand das PostIdent Verfahren zur Altersverifizierung
einzuleiten und anschließend die nicht-jugendfreien Medien
immer als Einschreiben-Eigenhändig-Versandartikel aufzugeben.
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Kanzlei Rassi Warai
Markus Rassi Warai
Viktoriastr. 36
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Datum: 08.08.2013 - 11:01 Uhr
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