InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unfallschadenhilfe: Schnelle Hilfe beim Verkehrsunfall

ID: 922385

Aachen/Köln; Das Kfz-Sachverständigenbüro Kreusch bietet ein „Unfall Schaden Hilfe Portal“ (USHP) über unsere Büros in Würselen und Köln-Widdersdorf.
Von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr sind wir unter der kostenlosen Hotline 0800-7238302 für Sie da.
Wir erstellen für Sie ein Gutachten über Fahrzeug-Unfallschäden zur Beschleunigung der Schadensabwicklung und Sicherung Ihrer Ansprüche. Es wird eine aussagekräftige Bilddokumentation vom Schaden durch unseren Sachverständigen angefertigt.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Gutachten auf elektronischem Weg per E-Mail.

(IINews) - Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er Unfallbedingt erlitten hat.
Sie haben als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen, um Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Einzig allein ein Gutachten gibt Auskunft über Umfang des Schadens sowie dessen Höhe, der Reparaturdauer, der Nutzungsausfallentschädigung, des Wiederbeschaffungswertes und der Höhe einer eventuellen Wertminderung.
Wir sind am Schadensnetzwerk des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) angeschlossen, somit ist das angefertigte Gutachten per Knopfdruck beim Sachbearbeiter der zuständigen Versicherung.
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden muss die Versicherung des Unfallgegners , die Gutachterkosten des Geschädigten übernehmen.
Sie haben das Recht auf:
•freie Wahl des Gutachters
•freie Wahl der Reparaturwerkstatt
•freie Entscheidung ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen.
•Fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne Reparatur
•einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
•einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
•Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schadenundwertgutachten.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kfz-Sachverständigenbüro Kreusch

Unfall-, Schadengutachten, Wertgutachten aller Art, Gebrauchtwagenzertifikate, Rechnungsprüfungen



Leseranfragen:

Kfz-Sachverständigenbüro Kreusch
Dorfstrasse 5
52146 Würselen

Alte Str. 1
50859 Köln

Tel.: 0800-7238302 kostenfrei
eMail: wkreusch(at)aol.com



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mercedes-Benz Classic beim Pebble Beach Concours d'Élégance 2013 Blow-up-Gefahr auf deutschen Autobahnen: Tempolimit an heißen Tagen auch nachts notwendig
Bereitgestellt von Benutzer: Kreusch
Datum: 06.08.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 922385
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolfgang Kreusch
Stadt:

Würselen


Telefon: 02407 5500372

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 198 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unfallschadenhilfe: Schnelle Hilfe beim Verkehrsunfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kfz-Sachverständigenbüro Kreusch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kfz-Sachverständigenbüro Kreusch



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 233


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.