Ashampoo zieht in der Verhandlungssache gegen das Portal "Marions Kochbuch" vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
(ots) - In der rechtlichen Auseinandersetzung mit den
Betreibern des Webportals "Marions Kochbuch" erwirkt Ashampoo nach
jahrelangem Rechtsstreit mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde die
Aufhebung des Urteils der Vorinstanz vor dem Bundesgerichtshof in
Karlsruhe. Damit wird zur Neuentscheidung an das Berufungsgericht
zurückverwiesen. Nach einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung
durch eine Tochterfirma der Ashampoo GmbH & Co. KG, DownloadMix GmbH
& Co. KG, hatte das Softwareunternehmen keine Kosten und Mühen
gescheut, den Prozess gegen das Kochportal durch alle Instanzen zu
führen. Denn bereits seit längerer Zeit machten die Inhaber der
Webseite durch Urheberrechtsklagen mit hohen Nachlizensierungskosten
auf sich aufmerksam. Die auf der Internetseite befindlichen Rezept-
Bilder waren durch die Google-Bilder-Suche einfach zu finden und mit
keinem Urheberrechtsvermerk versehen. Nach der Übernahme dieser
Bilder auf andere Webportale folgte dann die Klage der Inhaber des
Kochportals. Schnell geriet dieses Vorgehen in den Fokus sämtlicher
Medien, so dass unter vielen anderen das ARD-Wirtschaftsmagazin
"plusminus" (Bericht im Februar 2008) sich den Fall genauer
anschaute.
"Wir sind froh, dass unser langer Atem sich auszahlt und streben
nach wie vor eine Grundsatzentscheidung an. Wir als im Netz stark
präsentes und aktives Unternehmen möchten für Klarheit sorgen, denn
diese Klagewelle schädigte nicht nur uns, sondern das gesamte
Internet. Wir möchten hier ein Exempel statuieren und uns für
Gerechtigkeit im Netz einsetzen", erklärt Ashampoo-CFO Jens
Klibingat.
Pressekontakt:
Herr Jan-Gerrit Dickebohm
Leiter Public Relations
jdi(at)ashampoo.com
Ashampoo GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Str. 16
26125 Oldenburg
Deutschland
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Datum: 05.08.2013 - 14:56 Uhr
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