InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zusatzversicherung darf Existenzminimum beim Kindesunterhalt nicht gefährden

ID: 916049

(IINews) - Grundsätzlich darf man Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung vor der Berechnung des Kindesunterhalts vom Einkommen abziehen. Etwas anderes gilt, wenn mit dem Abzug das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Kindes gefährdet wäre. Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2013 (AZ: XII ZR 158/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Vater verdient monatlich rund 1.045 Euro und ist unterhaltspflichtig für die 2006 geborene Tochter. Diese lebt bei ihrer Mutter. Der Vater hat eine kapitalbildende Lebensversicherung sowie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Er meint, diese Kosten von seinem Einkommen abziehen zu können, sodass seine Unterhaltszahlungen niedriger ausfallen würden.

Alle Instanzen, vom Amtsgericht über das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof, sahen dies aber anders: Da bei einem Abzug der Zusatzversicherungen vom Einkommen das Existenzminimum des Kindes nicht mehr gewährleistet sei, könne er die Kosten nicht unterhaltsmildernd berücksichtigen. Bei einer Abwägung sei dem Existenzminimum des Kindes der Vorzug zu gewähren. Notfalls müsse der Vater die Zusatzversicherungen aussetzen.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  YOOPIES, DAS NEUE SOZIALE NETZWERK, DAS ES ELTERN ERLEICHTERT, EINEN BABYSITTER ZU FINDEN So  macht Schule Spaß!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.07.2013 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 916049
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zusatzversicherung darf Existenzminimum beim Kindesunterhalt nicht gefährden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.233
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 219


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.