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Mehr Leistungen für Demenzkranke aus der Pflegeversicherung - Erste MDK-Begutachtungsergebnisse nach Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes

ID: 910878

(ots) -
Mehr als 650.000 Menschen, die zuhause gepflegt werden,
profitieren bis zum Jahresende von den neuen Leistungen aus dem
Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG). Das geht aus einer aktuellen
Hochrechnung hervor, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen (MDS) auf der Grundlage der
Begutachtungsergebnisse in der Pflege aus dem ersten Quartal 2013
veröffentlicht hat. Demnach werden etwa 140.000 Menschen mit einer
beginnenden Demenz unterhalb der Pflegestufe I erstmals das
Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225
Euro erhalten.

Insgesamt sind im ersten Quartal 2013 bei den Medizinischen
Diensten der Krankenversicherung (MDK) 375.968 Aufträge für
Pflegebegutachtungen in der häuslichen Pflege eingegangen. Das sind
15 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. "Diese deutliche
Steigerung der Begutachtungszahlen dürfte bereits ein Effekt der
Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sein, die mit dem
Pflege-Neuausrichtungsgesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten
sind", so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Neben den Leistungsverbesserungen erhalten Patienten und deren
Angehörige eine weitere Entlastung. Die Begutachtung läuft inzwischen
in der Regel schneller ab: 96% aller Anträge sind innerhalb von vier
Wochen begutachtet.

Von Januar bis März 2013 erhielten rund 19.000 Menschen mit einer
beginnenden Demenz, die aufgrund des somatisch orientierten
Pflegebedürftigkeitsbegriffs bisher keine Pflegestufe bekommen haben
und damit unterhalb der Pflegestufe I liegen, erstmals verbesserte
Geld- oder Sachleistungen. Die neuen Geld- und Sachleistungen kamen
darüber hinaus weiteren 69.000 Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen
I und II zugute.

Mehr Menschen mit Demenz erhalten Leistungen




Die aktuelle Hochrechnung des MDS auf das gesamte Jahr 2013
schließt auch diejenigen Personen ein, bei denen die Gutachterinnen
und Gutachter der Medizinischen Dienste bereits in den Vorjahren eine
dementielle Erkrankung oder eine andere gerontopsychiatrische
Einschränkung festgestellt hatten. Besonders stark steigt die Zahl
der Leistungsempfänger mit dementiellen oder gerontopsychiatrischen
Einschränkungen (Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - PEA)
unterhalb der Pflegestufe I: Allein diese Gruppe wird sich auf ca.
140.000 Personen verdoppeln.

Rechnet man die Begutachtungsergebnisse des ersten Quartals auf
das Jahr 2013 hoch, profitieren unterhalb der Pflegestufe I 140.000,
in der Pflegestufe I 300.000 und in der Pflegestufe II 210.000,
insgesamt also 650.000 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung von
den neu eingeführten Leistungen der Pflegeversicherung. "Unsere
Ergebnisse zeigen, dass das Pflege-Neuausrichtungsgesetz wirkt.
Menschen mit Demenz oder gerontopsychiatrischen Erkrankungen, die
zuhause leben, erhalten verbesserte Leistungen", so
MDS-Geschäftsführer Pick.

PNG als Zwischenschritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Allerdings könne und dürfe das Pflege-Neuausrichtungsgesetz nur ein
Zwischenschritt zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sein,
sagte Pick. "Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass in der
nächsten Legislaturperiode den Ankündigungen Taten folgen und der
neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird. Damit wird der
Unterstützungsbedarf von Menschen mit dementiellen Einschränkungen
und Menschen mit körperlichem Hilfebedarf gleichgestellt. Der neue
Pflegebedürftigkeitsbegriff wird für viele Menschen mit einer
dementiellen Erkrankung zu weiteren Leistungsverbesserungen führen."

Hintergrund:

Viele Menschen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt
haben, benötigen nicht nur Hilfe aufgrund körperlicher
Einschränkungen. Sie sind auch auf Hilfe angewiesen, wenn es darum
geht, ihren Alltag zu bewältigen. Sie können z. B. ihre Wünsche und
Bedürfnisse nicht mehr eindeutig zum Ausdruck zu bringen oder sind in
ihrer Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt. Hierzu gehören
vor allem Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder mit
chronisch psychischen Erkrankungen. Ob und wie stark die
Alltagskompetenz eingeschränkt ist, prüfen die Gutachterinnen und
Gutachter des MDK im Rahmen ihres Hausbesuches zur Einschätzung der
Pflegebedürftigkeit.

Bis zum Jahreswechsel hatten Menschen mit Demenz lediglich
Anspruch auf "zusätzliche Betreuungsleistungen" in Höhe von 100 oder
200 Euro pro Monat. Dieser Betrag konnte zweckgebunden für
niedrigschwellige Betreuungsangebote eingesetzt und von den
Pflegekassen gegen Nachweis erstattet werden. Seit dem 1. Januar 2013
gibt es für dementiell Erkrankte verbesserte Leistungen: Unterhalb
der Pflegestufe I haben 'Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz' Anspruch auf 225 Euro für Sachleistungen oder 120
Euro Pflegegeld im Monat, in der Pflegestufe I gibt es Pflegegeld in
Höhe von 305 statt bisher 235 Euro und Sachleistungen in Höhe von 665
statt in Höhe von 450 Euro. In der Pflegestufe II wurde das
Pflegegeld von 440 auf 525 Euro erhöhte; Sachleistungen gibt es in
Höhe von 1250 statt bisher 1100 Euro. Darüber hinaus können wie
bisher zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Leistungsbeträge der Pflegestufe III wurden nicht verändert.

Verbesserungen für Leistungsempfänger mit eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA) im 1. Quartal 2013:

| |PS 0 |PS I |PS II |
| | |38.205 |30.745 |
|Gesamt |19.280 | 68.950 |



Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Christiane Grote, Tel. 0201 8327-115, c.grote(at)mds-ev.de

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Datum: 17.07.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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