Planschen, schwimmen, tauchen ? Tipps für ungetrübten Badespaß
Sommer, Sonne, See und Meer ? zu einem richtigen Strandurlaub gehört vor allem Badespaß dazu. Doch im kühlen Nass, insbesondere in natürlichen Gewässern, lauern eine ganze Reihe von Gefahren.
(IINews) - Die Grundeigentümer-Versicherung rät deshalb Urlaubern unbedingt einige Sicherheitsregeln zu beachten. Häufig werden auch am Badeort Hinweise und wichtige Informationen zum Beispiel zu Gezeiten, Wassertiefe, Strömungen und Besonderheiten des Gewässers gegeben.
"Wer sich im Wasser erfrischen will, sollte sich nicht einfach mit einem eleganten Kopfsprung in die Fluten stürzen, sondern vorab die Wassertiefe prüfen und sich unter einer Dusche abkühlen", rät Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Denn gerade nach dem Sonnenbaden ist der Körper meist so erhitzt, dass ein Sprung in das wesentlich kühlere Wasser zu Kreislaufproblemen bis hin zum Herztod führen kann. Weiter rät Hackbarth, nie mit ganz leerem oder ganz vollem Magen schwimmen zu gehen.
Und auch im Wasser wird Rücksicht groß geschrieben. Denn gerade während der Urlaubssaison herrscht an Stränden und Seen wieder Hochbetrieb ? ähnlich wie auf vielen Fernstraßen Richtung Urlaub. Da kann man schnell einmal den Überblick verlieren. "Deshalb sollten Schwimmer immer auf andere Badegäste, Schiffe, Surfbretter und Wasserfahrzeuge achten. Ein Zusammenprall, beispielsweise mit einem Boot, kann gefährliche bis tödliche Verletzungen zur Folge haben", weiß der Schadenverhütungsexperte aus seiner Praxis und gibt weiter Tipps, damit der Badespaß auch Vergnügen bleibt:
- Nie in unbekannte oder zu seichte Gewässer springen
- Sukzessive die Schwimmstrecke steigern, längere Strecken besser zu zweit oder mehreren zurücklegen
- Gegen einseitige Belastungen und Verspannungen häufiger Schwimmstil und -lage wechseln
- Bei den ersten Anzeichen von Ermüdungserscheinungen, Krämpfen oder Kreislaufproblemen sofort ans Ufer zurückzukehren
- Selbstüberschätzung und Überanstrengung können tödlich sein - insbesondere Menschen ab 50 sollten beim Schwimmen darauf achten, sich nicht zu überfordern, speziell nicht das Herz-Kreislauf-System.
Leider kann man sich gegen die körperlichen und physischen Folgen eines Schwimmunfalles nicht versichern, wohl aber gegen die finanziellen Folgen eines derartigen Unglücks. Hier empfiehlt der Schadenverhütungsexperte Andreas Hackbarth, sich über eine private Unfallversicherung abzusichern: "Im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz schützt eine solche Police in allen Lebensbereichen, auch in der Freizeit und beim Sport ? und zwar weltweit. So sind Urlauber rund um die Uhr geschützt." Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit oder auf dem Nachhauseweg greift.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wurde 1891 in Hamburg gegründet und ist seit diesem Zeitpunkt ein verlässlicher Partner der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherungsnehmer nicht einfach nur Kunden, sondern laut Satzung Mitglieder, deren gewählte Mitgliedervertreter in der Hauptversammlung sitzen. Das umfangreiche und von unabhängigen Versicherungsvergleichen ausgezeichnete Portfolio bietet Versicherungen für Wohn- und Grundeigentumbesitzer sowie für den täglichen Bedarf. Die Grundeigentümer-Versicherung ist eine der letzten Hamburger Gesellschaften, die vollständig unabhängig ist.
Heidigweg 69, 63743 Aschaffenburg
Datum: 16.07.2013 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 910113
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Crecelius
Stadt:
Hamburg
Telefon: 06028/400304
Kategorie:
Familie & Kinder
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Planschen, schwimmen, tauchen ? Tipps für ungetrübten Badespaß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Grundeigentümer-Versicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).