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Überholen? Im Zweifel nie! / DVR gibt Tipps zum sicheren Verhalten auf Landstraßen (BILD)

ID: 909963


(ots) -
Ein Albtraum für jeden Autofahrer: Bei der Fahrt auf der
Landstraße kommen zwei Fahrzeuge nebeneinander mit hoher
Geschwindigkeit entgegen. Jetzt entscheiden Bruchteile von Sekunden
über Leben und Tod. Solche und ähnliche Situationen ereignen sich
täglich auf unseren Landstraßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) weist darauf hin, dass auf Landstraßen in Deutschland mehr
Menschen tödlich verunglücken als auf Autobahnen und Innerortsstraßen
zusammen. Neben nicht angepasster Geschwindigkeit sind es häufig
Fehler beim Überholen, durch die immer wieder Unfälle mit schweren
Folgen verursacht werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2012 außerhalb
geschlossener Ortschaften Fehler beim Überholen in 7.241 Fällen
Ursache von Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 220 Menschen
getötet. Darüber hinaus dürften zahlreiche weitere Unfälle ebenfalls
mit Überholmanövern in Verbindung stehen, zum Beispiel wenn ein
Fahrzeug nach einem Überholvorgang ins Schleudern gerät und von der
Fahrbahn abkommt.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Überholen darf nur, wer
übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede
Behinderung - und natürlich auch jede Gefährdung - des Gegenverkehrs
ausgeschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Überholende die
Gegenfahrbahn auf einer Strecke einsehen kann, die mindestens so lang
ist wie der für den Überholvorgang benötigte Weg, zuzüglich der
Strecke, die ein entgegenkommendes Fahrzeug während dieser Zeit
zurücklegt. Bestehen geringste Zweifel, gefahrlos überholen zu
können, muss der Versuch unterlassen werden.

Die für das Überholen benötigte Strecke wird häufig unterschätzt:
Um einen mit 70 km/h fahrenden Lkw auf der Landstraße zu überholen,
benötigt ein Pkw-Fahrer unter Ausschöpfen der erlaubten




Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine Strecke von etwa 350 Metern,
wenn er vor und nach dem Überholvorgang die vorgeschriebenen
Sicherheitsabstände zum Überholten einhält. Da er immer damit rechnen
muss, dass während des Überholens Gegenverkehr auftaucht, muss er
mindestens die doppelte Strecke, also 700 Meter, einsehen können,
wenn das Überholmanöver nicht zum unkalkulierbaren Vabanque-Spiel
werden soll. Besonders brenzlig wird es, wenn plötzlich, etwa in
einer Allee, ein Traktor aus einem Feldweg einbiegt.

Dabei ist der Zeitgewinn, der durch häufiges Überholen erzielt
werden kann, gering: Testfahrten auf Landstraßen haben ergeben, dass
sich die Fahrtzeit auf einer Strecke von 20 Kilometern selbst durch
aggressives Überholen bei jeder sich bietenden Gelegenheit lediglich
um durchschnittlich 1,5 Minuten verkürzen ließ. Dieser Zeitgewinn ist
abhängig von der Verkehrsdichte und steht in keinem Verhältnis zu den
damit verbundenen Gefahren für den Fahrer selbst und andere.

Auch beim Aus- und Wiedereinscheren werden beim Überholen nach
Beobachtungen des DVR häufig Fehler gemacht: Wer ausscheren will,
muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung der nachfolgenden
Fahrzeuge ausgeschlossen ist. Auch beim Wiedereinscheren muss der
Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Wer nach einem
Überholvorgang den Überholten absichtlich schneidet oder ihn zu einer
Bremsung zwingt, begeht damit unter Umständen eine Nötigung. Außerdem
darf das Blinken nicht vergessen werden.

Der DVR appelliert an alle Auto- und Motorradfahrer, bei
Überholvorgängen verantwortungsbewusst vorzugehen: Bei unklarer
Verkehrslage, vor unübersichtlichen Stellen, bei Aquaplaninggefahr,
schlechter Witterung oder ungenügender Sicht sollte nicht überholt
werden. Das gleiche gilt, wenn unklar ist, ob nach dem Überholen eine
Lücke zum Wiedereinscheren vorhanden ist. "Im Zweifel nie!" lautet
die Devise, mit der lebensgefährliche Situationen auf der Landstraße
verhindert werden.

Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.



Pressekontakt:
Sven Rademacher

Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail SRademacher(at)dvr.de

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Datum: 16.07.2013 - 09:30 Uhr
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