Positionspapier des Verbandes der deutschen Fruchtsaft-Industrie zur Befreiung von Fruchtsäften von der Pfandpflicht gemäß Verpackungsverordnung § 9
(ots) - Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie
spricht sich für die Beibehaltung der Befreiung der Pfandpflicht für
Fruchtsäfte aus. Sie ist sachlich richtig und wirtschaftlich
notwendig. Folgende Argumente begründen unsere Forderung:
- Das Ziel der Erhöhung des Mehrweganteils durch die Pfandpflicht
wurde in den bisherigen acht Jahren seit Einführung nicht erreicht.
Die Entwicklung ging sogar in die entgegengesetzte Richtung. Seit
Einführung der Pfandpflicht sank der Mehrweganteil bei Wasser und
Erfrischungsgetränken und liegt heute weit unter 50 %.
- Beim Bier ist der Mehrweganteil stabil. Dies hängt jedoch eher mit
der Präferenz des Verbrauchers für die Glasflasche bei Bier zusammen.
Eine Lenkungswirkung durch das Pfand ist daher nicht gegeben.
- Ca. 4 % der Frucht- und Gemüsesäfte wird in Einweg-Glasflaschen
vermarktet. Eine Ausweitung der Pfandpflicht würde diese Produkte vom
Markt verschwinden lassen, da viele Rücknahmeautomaten nicht für das
Handling von Glasflaschen ausgerichtet sind.
- Hinzu kommt noch, dass das Glas-Recycling in Deutschland mit einem
Rücklaufanteil von über 90 % sehr gut funktioniert, sodass eine
Neujustierung der Recyclingströme nicht erforderlich ist.
- Die Einführung einer Pfandpflicht für Fruchtsäfte würde die
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrweg für diese Produkte
vermischen, da aufgrund der Bepfandung der Verbraucher nicht zwischen
echtem Mehrweg in wieder befüllbaren Glasflaschen und bepfandeten
Einwegflaschen unterscheiden kann.
- Die Umsetzung der Pfandpflicht erhöht darüber hinaus die Kosten für
die Fruchtsaft-Industrie für die Beiträge zum Betrieb des
Pfandsystems, für die Etikettenumstellung und die Änderungen der
innerbetrieblichen Abläufe.
Pressekontakt:
Klaus Heitlinger
Geschäftsführer
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Datum: 12.07.2013 - 08:59 Uhr
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