Mietrechtsreform 2013: Erleichterung für Vermieter bei der energetischen Sanierung
Welche Vorteile sich für den Vermieter ergeben, wenn er zu einer Energieeinsparung beim Mietobjekt beiträgt, erklärt die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.
(IINews) - Seit dem 01.05.2013 gilt in Deutschland ein neues Mietrecht. Insbesondere Vermieter können nun mit Erleichterungen bei der Durchsetzung eigener Ansprüche rechnen. Nicht nur bei Themen der Räumung, sondern auch bei der energetischen Sanierung erhalten Vermieter Vorteile. So sollen die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen für diese einfacher durchsetzbar werden. Welche Vorteile sich für den Vermieter ergeben, wenn er zu einer Energieeinsparung beim Mietobjekt beiträgt, erklärt die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.
Energieeinsparung mit vielen Vorteilen
Eine energetische Modernisierung kommt nicht nur der Umwelt zugute. Der Vermieter und auch die Mieter profitieren von Energiekosteneinsparungen und der Wert der Immobilie steigt – ein großes Plus für den Vermieter. Eigentümer entscheiden sich deshalb zunehmend für eine Modernisierung. Die Installation eines modernen Heizsystems oder umfassender Wärmeschutzmaßnahmen zahlt sich aus. Vorteile schafft die neue Mietrechtsreform für den Eigentümer, indem eine mögliche Geruchsbelästigung oder eine anderweitige Störung, erst nach drei Monaten eine Mietminderung vonseiten des Mieters möglich macht. Dies gilt aber nur, wenn die Mieter durch die Modernierungsmaßnahmen auch Kosten einsparen. Ist aber nach drei Monaten immer noch eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung festzustellen, darf der Mieter die Minderung in Anspruch nehmen. Ein weiterer Vorteil für den Vermieter: Bisher mussten Gutachten die Vorzüge der Modernisierung bestätigen. Nun reicht ein Verweisen auf anerkannte Pauschalwerte aus. Weiterhin gilt: Jährlich darf der Vermieter maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.
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Datum: 08.07.2013 - 14:09 Uhr
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