InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mietrechtsreform 2013: Erleichterung für Vermieter bei der energetischen Sanierung

ID: 905403

Welche Vorteile sich für den Vermieter ergeben, wenn er zu einer Energieeinsparung beim Mietobjekt beiträgt, erklärt die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

(IINews) - Seit dem 01.05.2013 gilt in Deutschland ein neues Mietrecht. Insbesondere Vermieter können nun mit Erleichterungen bei der Durchsetzung eigener Ansprüche rechnen. Nicht nur bei Themen der Räumung, sondern auch bei der energetischen Sanierung erhalten Vermieter Vorteile. So sollen die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen für diese einfacher durchsetzbar werden. Welche Vorteile sich für den Vermieter ergeben, wenn er zu einer Energieeinsparung beim Mietobjekt beiträgt, erklärt die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.



Energieeinsparung mit vielen Vorteilen



Eine energetische Modernisierung kommt nicht nur der Umwelt zugute. Der Vermieter und auch die Mieter profitieren von Energiekosteneinsparungen und der Wert der Immobilie steigt – ein großes Plus für den Vermieter. Eigentümer entscheiden sich deshalb zunehmend für eine Modernisierung. Die Installation eines modernen Heizsystems oder umfassender Wärmeschutzmaßnahmen zahlt sich aus. Vorteile schafft die neue Mietrechtsreform für den Eigentümer, indem eine mögliche Geruchsbelästigung oder eine anderweitige Störung, erst nach drei Monaten eine Mietminderung vonseiten des Mieters möglich macht. Dies gilt aber nur, wenn die Mieter durch die Modernierungsmaßnahmen auch Kosten einsparen. Ist aber nach drei Monaten immer noch eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung festzustellen, darf der Mieter die Minderung in Anspruch nehmen. Ein weiterer Vorteil für den Vermieter: Bisher mussten Gutachten die Vorzüge der Modernisierung bestätigen. Nun reicht ein Verweisen auf anerkannte Pauschalwerte aus. Weiterhin gilt: Jährlich darf der Vermieter maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.



Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht jederzeit zur Verfügung.







Pressekontakt

Hausverwaltung Gierschner

Ansprechpartner: Herr Gierschner





Brunnenweg 3

35394 Gießen

Tel.: 06 41 / 93 02 86

Fax: 06 41 / 93 02 88

E-Mail: info(at)hausverwaltung-gierschner.de

Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hausverwaltung Gierschner in Gießen



drucken  als PDF  an Freund senden  Eröffnung Pippilotta’s in Köln BKH Sicherheitstechnik KG als Fortschritt-Macher ausgezeichnet
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 08.07.2013 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 905403
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641-930286

Kategorie:

Handwerk


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 545 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mietrechtsreform 2013: Erleichterung für Vermieter bei der energetischen Sanierung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Herr Gierschner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hausverwaltung – Mieter und Eigentümer in guten Händen ...

Bindeglied zwischen beiden Parteien Eine Hausverwaltung hat die wichtige Aufgabe, zwischen den verschiedenen Parteien zu vermitteln. Dafür ist ein gewisses Feingefühl wichtig. Zudem muss sie sich darum kümmern, dass die Rahmenbedingungen stimme ...

Alle Meldungen von Herr Gierschner



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 213


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.