Skandalöse Zustände in Schlachthöfen: Mehr Kompetenzen für den Zoll gefordert
(ots) - In der Debatte über den massenhaften Missbrauch von
Werkverträgen in Schlachthöfen hat der BDZ Deutsche Zoll- und
Finanzgewerkschaft eine Aufnahme der Fleischbranche in das
Arbeitnehmerentsendegesetz sowie erweiterte Kontroll- und
Ermittlungskompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
gefordert. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Schwarzarbeit
gegen Unternehmen dieser Branche hatten dazu geführt, dass erneut
skandalöse Zustände mit schwarz beschäftigten Leiharbeiterkolonnen
aus Osteuropa, die Dumpinglöhne erhalten und unter menschenunwürdigen
Bedingungen arbeiten, aufgedeckt wurden.
Nach Ansicht des BDZ können diese Zustände nur beendet werden,
wenn neben der Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ein
branchenweiter Mindestlöhn festgesetzt und für allgemeinverbindlich
erklärt wird. Auch müssten strengere Regeln für Werkverträge gelten,
damit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht unterlaufen werden
kann. Darüber hinaus sei ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei
Abschluss entsprechender Werkverträge zwingend.
Bei risikoträchtigen Betriebe wie in der Fleischbranche reichen
aus Sicht des BDZ Schwerpunktaktionen und Personenüberprüfungen des
Zolls nicht aus. Allein mit konventionellen Betriebsprüfungen werde
man den Machenschaften nicht wirksam begegnen können. Die FKS müsse
dort unangemeldet mehrfach im Jahr auftauchen und den Einsatz von
verdeckten Ermittlern und Observationen zur Aufklärung des
kriminellen Dunkelfeldes nutzen.
Wörtlich erklärt BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich: "Es
handelt sich um ein Dickicht von legalen und illegalen Werkverträgen,
mit denen in kriminellen Strukturen ein Vermögen verdient wird und am
Ende der Kette eine menschenunwürdige Behandlung und Ausbeutung
steht. Nur durch wirksame Kontroll- und Ermittlungskompetenzen der
FKS kann den sklavenhaften Arbeitsbedingungen ein Ende bereitet
werden. Dazu muss die FKS aber eine entsprechende Personal- und
Sachmittelausstattung erhalten. Auch müssen die Kontrollbehörden ihre
Kräfte dauerhaft bündeln. Verstöße sind mit drastischen Sanktionen
bis hin zu einem Berufsverbot zu belegen."
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Christof Stechmann
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Datum: 26.06.2013 - 11:38 Uhr
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