InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

IDV Institut Köln - Ehegattensplitting ist nur beschränkt vorteilhaft

ID: 895784

Ehegattensplitting ist mittlerweile sehr beliebt. Das IDV Institut Köln klärt über die Vor- und Nachteile auf.

(IINews) - Sarkastisch veranlagte Personen geben als Grund für eine Eheschließung oft den Steuervorteil an. Seit Einführung des sogenannten Ehegattensplittings 1958 kann auch tatsächlich ein finanzieller Vorteil daraus entstehen, wenn das Einkommen von Mann und Frau zusammen gelegt und erst dann versteuert werden. Doch ganz ohne Kritik kann auch dieses Modell in der Zeit von geforderter Frauenquote und vermehrter weiblicher Besetzung in Managerpositionen stehen bleiben. Denn eigentlich unterstützt diese Steuerklassenzugehörigkeit den Alleinverdiener innerhalb einer Familie, so die Erkenntnisse des IDV Instituts.

Ehegattensplitting hat klares Prinzip

Das Prinzip des Ehegattensplittings beruht auf § 32a Abs.5 EStG und funktioniert grundsätzlich sehr einfach. Denn hier wird das Einkommen beider Ehegatten ermittelt, halbiert und erst dann mit der entsprechenden Steuerklasse doppelt berechnet. Als Resultat finden sich die meisten Ehemänner in der Steuerklasse III und die Ehefrauen in der Steuerklasse V. Als Basis zur Besteuerung dient quasi nicht die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ehepartner, sondern die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft. In der Praxis bedeutet dies, dass vor allem Gutverdienende von dieser Regelung profitieren, während für Frauen dies durchaus einen mangelnden Anreiz zum beruflichen Wiedereinstieg darstellen kann. Das Privatinstitut für Deutsche Verbraucher hat ermittelt, dass für den weiblichen Part in der Ehe das Steuersplitting durch die Zuordnung in Steuerklasse 5 und die damit verbundenen deutlich höheren Lohnsteuerabzüge auch meist ein Gefühl der Geringschätzung ihrer Tätigkeit bedeuten kann.

Progressiver Tarif bedeutet weniger Steuerleistung

Den höchsten Profit beim Steuersplitting genießen Ehegatten, bei denen nur einer ein steuerlich relevantes Einkommen bezieht. Der maximale Vorteil beim Ehegattensplitting besteht wenn ein Ehepartner die Höchstverdienstgrenze erreicht und der zweite gar kein steuerrelevantes Einkommen bezieht. Ab der Einkommenshöhe von jährlich 104.304 Euro wird der Spitzensteuersatz von 42% fällig, wobei beim Splitting das Gesamteinkommen ja auf beide Partner verteilt wird. Der Grenzsteuersatz, der nun an Einkommensteuer fällig wird, liegt jedoch deutlich darunter und hilft in jedem Fall Steuer sparen. Von diesem Vorteil können Ehepartner, die in etwa ein gleich hohes Einkommen beziehen, nur träumen.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IDV Institut Köln - Das Privatinstitut für Deutsche Verbraucher führt deutschlandweit im Auftrag verschiedener Unternehmen Meinungs- und Marktforschungen durch und bietet zudem kostenfreie Informationsgespräche ganz ohne Werbecharakter an.



Leseranfragen:

Hansaring 68-70, 50670 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Besser leben im Alter erweitert das Themenverzeichnis Die leuchtende Welt der Lampenonline GbR
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 21.06.2013 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 895784
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Niemüller
Stadt:

Köln


Telefon: 022129191600

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 349 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"IDV Institut Köln - Ehegattensplitting ist nur beschränkt vorteilhaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 305


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.