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Datensammler bieten Personenprofile zu Religion und Ethnie: Datenschützer wollen Rechtmäßigkeit prüfen

ID: 894499

(ots) - 'Capital'-Report über die Methoden der
Daten-Analysten in Deutschland

Berlin, 20. Juni 2013 - Das Unternehmen Acxiom, einer der größten
Daten-Analysten der Welt, sammelt und verkauft in Deutschland
personenbezogene Daten zur ethnischen Her-kunft von rund 15 Millionen
Menschen. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital'
(Ausgabe 7/2013) bildet Acxiom dabei auch Profile zur
Religionszugehörigkeit von Bürgern und stuft diese ohne ihr Wissen
und ohne ihre Einwilligung etwa als "außereuropäisch-islamisch" ein.
Weitere Kategorien der Daten-Profile von Acxiom lauten
"Spätaus-siedler", "Balkan" oder auch "afrikanisch / südlich der
Sahara".

Die personenbezogenen Datenprofile verkauft Acxiom weltweit an
Interessenten. "Wer weiß, wo die unterschiedlichen ethnischen Gruppen
wohnen, ist klar im Vorteil", wirbt Acxiom in einer Broschüre zum
"Ethno-Marketing", die 'Capital' vorliegt. Die Zugehörigkeit einer
Person zu einem Kulturkreis werde auf der Basis einer Vor- und
Nachnamens-Analyse identifiziert und mit amtlichen Informationen zur
Anzahl der Ausländer abgeglichen. Für jeden Straßenabschnitt
Deutschlands könne Acxiom die Zugehörigkeit zu zehn Kulturkreisen
ausweisen, so die Firma. Zudem weise Acxiom auf Wunsch von Kunden
"die ethnische Herkunft auch auf Personen-Ebene" aus, nenne also
Namen und Adressen. Erkenntnisse aus der Analyse könnten damit
"sofort vertrieblich nutzbar gemacht werden", wirbt Acxiom, etwa für
Postwurfsendungen oder zur "Selektionen kulturkreisbezogener
Zielgruppenadressen".

Diese Form der Daten-Analyse wird von Datenschützern scharf
kritisiert: "Das ist eindeutig rechtswidrig, weil hier besondere
Arten personenbezogener Daten - nämlich zur Ethnie - für Werbezwecke
verwendet werden, ohne dass von den Betroffenen eine explizite
Einwilligung erfolgte", sagte der unabhängige Datenschützer




Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegenüber 'Capital'.

Verwunderung herrscht auch beim Hessischen
Datenschutzbeauftragten, der für Acxiom Deutschland zuständig ist.
"Solange sich die Datenverarbeitung nur an einen Sprachraum knüpft,
ist das zulässig", erklärte der hessische Datenschützer Ralf Menger,
"aber Kriterien wie 'islamisch' und 'Spätaussiedler' sind sehr
fragwürdig, da Daten zur Religion und zur Ethnie nur mit Einwilligung
der Betroffenen genutzt werden dürfen." Menger kündigte an: "Wir
werden jetzt prüfen, welche Daten Acxiom verarbeitet." Bereits vor
fünf Jahren habe man mit Acxiom über das Ethno-Marketing gesprochen,
so Menger, doch die rechtlich problematischen Kriterien habe es
damals noch nicht gegeben. Der Geschäftsführer von Acxiom
Deutschland, Carsten Diepenbrock, wies die Vorwürfe zurück und sagte
gegenüber 'Capital', das "Ethno-Marketing" sei aus Sicht des
Unternehmens datenschutzrechtlich einwandfrei.



Pressekontakt:
Matthias Thieme, Redaktion 'Capital',
Tel. 030/220 74-5116, E-Mail: thieme.matthias(at)capital.de

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Datum: 20.06.2013 - 10:15 Uhr
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