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Naturschutz – Landschaftsschutzgesetz regelt Heckenschnitt

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Ein günstiger Zeitpunkt, um eine Hecke zu schneiden, ist je nach Temperatur Anfang bis Mitte März, kurz vor dem Austrieb der Pflanzen. Dafür spricht der Naturschutz. Denn: Zu diesem Zeitpunkt haben wild lebende Vögel noch nicht mit ihrem Nestbau begonnen. Um die Artenvielfalt der Tiere zu erhalten und zu schützen, ist das Schneiden einer Hecke von März bis Ende September verboten. Zu dieser Zeit sind lediglich Formschnitte der Hecke erlaubt, also nur das Zurückschneiden einer Hecke. Worauf Sie beim Heckenschnitt in dieser Zeit achten sollten, informieren die Experten vom Gartenlandschaftsbau Galabau Fritz aus Hamburg.

(IINews) - Ein günstiger Zeitpunkt, um eine Hecke zu schneiden, ist je nach Temperatur Anfang bis Mitte März, kurz vor dem Austrieb der Pflanzen. Dafür spricht der Naturschutz. Denn: Zu diesem Zeitpunkt haben wild lebende Vögel noch nicht mit ihrem Nestbau begonnen. Um die Artenvielfalt der Tiere zu erhalten und zu schützen, ist das Schneiden einer Hecke von März bis Ende September verboten. Zu dieser Zeit sind lediglich Formschnitte der Hecke erlaubt, also nur das Zurückschneiden einer Hecke. Worauf Sie beim Heckenschnitt in dieser Zeit achten sollten, informieren die Experten vom Gartenlandschaftsbau Galabau Fritz aus Hamburg.

Aus Liebe zur Natur

Vögel bereichern den Garten nicht nur optisch und akustisch, sie vertilgen vor allem während der Brutzeit enorme Mengen an Pflanzenschädlingen. Ihre Jungen brauchen die eiweißreiche Insektennahrung, um schnell zu wachsen und flügge zu werden. Um diesen Vogelarten Schutz und Ruhe während der Brutzeit zu gewähren, erlaubt das Landschaftsschutzgesetz nur das bloße Zurückschneiden einer Hecke ohne schädigenden Eingriff in deren Substanz. Damit Sie beim Heckenschnitt nicht ordnungswidrig handeln, sollten Sie den Rat eines Experten einholen. Denn eine Ordnungswidrigkeit begeht derjenige, der Hecken oder Sträucher während der Schonzeit rodet, zerstört oder auf den Stock zurückschneidet. Das ist ein Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz.

Für ausführliche Informationen zum Heckenschnitt während der Brutzeit und zu weiteren Dienstleistungen stehen die Experten vom Gartenlandschaftsbau Galabau Fritz aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.





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Ansprechpartner: Martin Fritz
Röthmoorstieg 5 a
22459 Hamburg
Tel.: 040.5 58 39 89
Fax.: 040.55 98 36 20
Homepage: www.galabau-mfritz.de
E-Mail: info(at)hamburg-galabau.de



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Datum: 18.06.2013 - 12:16 Uhr
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