Werder Bremen-Presseservice: Dauerakkreditierungs-Anträge für Werders Bundesliga-Heimspiele 2013/14
(ots) - Der SV Werder Bremen weist alle Medienvertreter
darauf hin, dass Dauerakkreditierungswünsche für die
Bundesliga-Heimspiele der Saison 2013/14 bis Montag, 01.07.2013, 12
Uhr, bei der Abteilung Medien & Kommunikation einzureichen sind.
Später eingehende Anträge können auch in Ausnahmefällen nicht mehr
berücksichtigt werden!
Aus dem Antrag sollte der Name des Redakteurs sowie der Redaktion
hervorgehen. Es muss außerdem eine Kopie des Presseausweises
beiliegen. Hinweis: In der kommenden Saison werden wir aus
Sicherheitsgründen erstmals Fotos aller dauerakkreditierten Kollegen
auf die Ausweise drucken. Zusätzlich zum Antrag muss daher bitte ein
Portraitfoto des zu akkreditierenden Medienvertreter per Email an
medien(at)werder.de geschickt werden.
Die Akkreditierungswünsche müssen auf dem offiziellen
Akkreditierungsformular eingereicht werden, das im Medienservice auf
WERDER.DE unter der Rubrik "Akkreditierung" oder bei der DFL auf
www.bundesliga.de heruntergeladen werden kann. Der ausgefüllte Antrag
kann unter folgenden Kontaktdaten per Fax eingereicht werden:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Medien & Kommunikation Fax: 0421-434591530
Pressekontakt:
Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Franz-Böhmert-Str. 1 c
Mediendirektor Tino Polster
medien(at)werder.de
Telefon: 0421/434591980
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.06.2013 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 886353
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bremen
Telefon:
Kategorie:
Fussball
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 110 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Werder Bremen-Presseservice: Dauerakkreditierungs-Anträge für Werders Bundesliga-Heimspiele 2013/14"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Werder Bremen GmbH & Co KG aA (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).