Wirtschaftsverbände und Kammern raten zur Gelangensbestätigung
Übergangsfrist endet am 30.09
(IINews) - Im März hat der Bundesrat grünes Licht für die Änderung der UStDV gegeben und die endgültige Einführung der Gelangensbestätigung auf den 01.10.2013 terminiert. Die Übergangsfrist endet somit in Kürze und die Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit der Einführung der neuen Nachweispflicht auseinandersetzen.
Fast alle Industrie- und Handelskammern bieten zurzeit Informationsveranstaltungen (www.xing.com/net/gelangensbestaetigung/software-seminare-und-veranstaltungen-709190) zum Thema Gelangensbestätigung an. Dabei weisen die Kammern darauf hin, dass ein Nachweis aus EU-rechtlichen Gründen nach wie vor auch anhand anderer Belege möglich ist. Allerdings bietet sich eine derartige Nachweisführung aufgrund der Diskussionsanfälligkeit und den hohen steuerlichen Risiken nur für Einzelfälle an.
Die alternativen Nachweisdokumente können bei Betriebsprüfungen durchfallen und zu erheblichen Nachzahlungsforderungen führen. Deshalb wird auch von vielen Unternehmens-, Steuer- und Wirtschaftsberatern zum Einsatz der Gelangensbestätigung geraten, denn die GLB bleibt der sicherste und in den meisten Fällen auch der einfachste Nachweis.
Inzwischen sind einige Softwarelösungen zur Abwicklung der Gelangensbestätigung auf dem Markt. Rhenania Computer bietet Ihnen mit „U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" eine sichere Lösung an, um die Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Warensendungen abzusichern. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage von Rhenania. (www.rhenania-computer.de/u12)
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Datum: 06.06.2013 - 15:03 Uhr
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