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Tabakwerbung konsequent verbieten

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Tabakwerbung konsequent verbieten

(pressrelations) -
Gesetzgeber muss in die Pflicht genommen werden

Tabakwerbung verführt zum Rauchen - insbesondere Kinder und Jugendliche. Sie gefährdet Gesundheit und Leben von Rauchern und Nichtrauchern. Denn Rauchen und Passivrauchen verursachen Krebs. Dennoch gibt es in Deutschland bislang kein generelles Verbot, das Menschen vor den gefährlichen Botschaften der Tabakindustrie schützt. Gemeinsam mit dem AKTIONS-BÜNDNIS NICHTRAUCHEN E.V. appelliert die Deutsche Krebshilfe anlässlich des Welt-Nichtrauchertages an den Gesetzgeber, endlich ein umfassendes Tabakwerbeverbot einzuführen.

Wenn es um das Verbot von Tabakwerbung geht, ist Deutschland im Vergleich zum Rest von Europa ein Außenseiter. Erlaubt sind zum Beispiel immer noch Außen- und Kinowerbung, Werbung am Verkaufsort und verkaufsfördernde Maßnahmen im Lebensumfeld der Zielgruppen wie Gratisproben in Diskotheken und Cafés. Aber auch Zigarettenverpackungen - bunt und variationsreich, sogar in Kleinverpackungen, die Parfum- oder Lippenstift-Packungen ähneln - werden immer mehr zu einem Marketinginstrument. Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg: "Der einzige Zweck von Tabakwerbung besteht in der Förderung des Absatzes und der Akzeptanz des Rauchens. Tabakwerbung soll junge Menschen anregen, mit dem Rauchen zu beginnen und aktuelle Raucher davon abhalten, das Rauchen zu beenden."

Obwohl Rauchen verheerende Folgen für die Gesundheit hat, konnte sich die Politik bislang nicht dazu entschließen, ein umfassendes Tabakwerbeverbot einzuführen. "Rauchen und Passivrauchen führen zu schweren chronischen Erkrankungen der Atemwege, der Lunge und nicht zuletzt zu Krebs mit Todesfolge", so Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, während einer Pressekonferenz am 29. Mai in Berlin.

Nicht nur aus medizinischer Sicht, ergänzt Professor Dr. Christian Pestalozza, sei ein Verbot der Tabakwerbung zwingend geboten. Für den Staatsrechtler von der Freien Universität Berlin ist der Schutz der Gesundheit und des Lebens von




Rauchern und Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabaks vor allem eine verfassungsrechtliche Verpflichtung: "Kein Gesetzgeber darf sich mit dem Hinweis auf die Begrenztheit seiner Zuständigkeit entziehen. Alle Länder und der Bund tragen hier eine Gesamtverantwortung".

Ein umfassendes Tabakwerbeverbot kann dazu beitragen, den Tabakkonsum wirksam einzudämmen. Ein solches Verbot wird in Artikel 13 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, die sogenannte Framework Convention on Tobacco Control, gefordert. Auch Deutschland hat sich bereits im Jahr 2003 mit der Unterzeichnung und Ratifizierung dieses internationalen Abkommens zur Einführung eines konsequenten Tabakwerbeverbotes verpflichtet, ist dem bislang aber nicht nachgekommen. Der Tabakindustrie stehen hierzulande deshalb immer noch zu viele Möglichkeiten offen, für ihre Produkte zu werben.

Neben dem WHO-Rahmenübereinkommen bietet auch die von der EU-Kommission vorgelegte Revision der europäischen Tabakproduktrichtlinie eine Chance, vor allem die Tabakverpackungen zu standardisieren und damit deren Attraktivität zu vermindern. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen 75 Prozent der Vorder- und Rückseite einer Zigarettenverpackung mit kombinierten text- und bildlichen Warnhinweisen versehen werden - eine vielversprechende Maßnahme in der Tabakprävention.

Am 31. Mai ist Welt-Nichtrauchertag. Das Motto in diesem Jahr lautet "Lass Dich nicht anmachen! Weg mit der Tabakwerbung!". Gemeinsam mit dem AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN E.V. koordiniert die Deutsche Krebshilfe seit über 20 Jahren öffentlichkeitswirksame Initiativen, um über die Gefahren von Tabakkonsum, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aufzuklären.

AKTIONSBÃœNDNIS NICHTRAUCHEN

Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN E.V. ist ein Zusammenschluss von elf bundesweit tätigen Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Tabakkontrolle auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Folgende Organisationen bilden das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsche Herzstiftung, Deutsches Krebsforschungszentrum, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe und Deutsche Lungenstiftung.


Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Deutschland

Telefon: 0228/72990-0
Telefax: 0228/72990-11

Mail: deutsche(at)krebshilfe.de
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Datum: 29.05.2013 - 12:01 Uhr
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