Wo Urheberrechtsverletzungen für Unternehmen im Internet lauern / Vorsicht Falle: Nutzungsrechte (BILD)
(ots) -
Folgende Mail könnte Ihr Unternehmen schon morgen erreichen: "Wir
haben festgestellt, dass Sie unsere Fotos und unseren Text ohne
unsere Erlaubnis auf Ihrer Webseite sowie auf Ihrem Facebook-Account
verwenden. Wir fordern Sie auf, die fälligen Lizenzgebühren in Höhe
von x Euro für die kommerzielle Nutzung zu zahlen. Andernfalls werden
wir strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten."
So oder so ähnlich ergeht es Unternehmen immer häufiger. Denn das
Internet und auch die Sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreien
Räume. Lizenz- und Urheberverletzungen werden in Deutschland mit
hohen Strafen geahndet. Allzu schnell können Unternehmen in
zahlreiche Fallen tappen - sei es mit der eigenen Webseite oder mit
aus dem Netz "gezogenen" Texten und Bildern.
Genau aus diesem Grund hat sich Deutschlands große
Journalistenbörse DieRedaktion.de intensiv mit dieser Problematik und
dem Urheberrecht beschäftigt. Denn auf DieRedaktion.de können
Unternehmen nicht nur Ausschreibungen für journalistische
Auftragsarbeiten einstellen, sondern auch aus über 17.000 bestehenden
Artikeln den passenden Beitrag auswählen und dessen Nutzungsrecht für
zum Beispiel eine Website erwerben. Das Lizenzmanagement ist dabei
für das Unternehmen einfach und absolut rechtssicher.
Damit Sie mit Ihrem Online-Auftritt rechtssicher agieren können,
hat DieRedaktion.de die sechs größten Urheberrechtsfallen im Internet
zusammengestellt:
1. Urheberrecht beachten
Unternehmens-Webseiten oder auch Accounts in
Social-Media-Netzwerken unterliegen dem Urheberrecht. Beim Erstellen
der Homepage lässt man sich gerne von anderen gut gelungenen Sites
inspirieren - vielleicht wagt der ein oder andere sogar, eine
hervorragend passende Grafik oder ein Bild zu übernehmen. Vorsicht.
Es gilt das Urheberrecht für viele Dinge wie zum Beispiel für Karten,
grafische Gestaltungen, Filme oder Videos genauso wie für Bilder,
aber auch Zeichnungen. Man sollte sich daher immer die Verwendungs-
und Nutzungsrechte schriftlich einholen und im Fall kostenpflichtiger
Copyrights die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegen Vergütung
sichern. Achten Sie unbedingt auch auf eine mögliche zeitliche
Befristung der Nutzungsrechte.
2. Änderungen schützen nicht
Fremdes Material darf auch dann nicht verwendet werden, wenn
kleinere Änderungen wie beispielsweise ein Fotoausschnitt oder neue
Überschriften von Texten vorgenommen werden. Das Urheberrecht schützt
auch vor Übernahme mit Änderungen.
3. Auf das "Kleingedruckte" achten
Manchmal wird im Internet ausdrücklich die Verwendung durch
Übernahme gestattet. Das genügt nicht immer. Zum einen kann dieses
bewilligte Nutzungsrecht zeitlich befristet sein - und wer erinnert
sich schon nach zwei, drei Jahren an die Befristung? Zum anderen wird
teilweise nur eine Verwendung "zum privaten Gebrauch" eingeräumt -
die Verwendung "zum gewerblichen Gebrauch" ausdrücklich verboten. Wer
auf Nummer sicher gehen will, sollte sich immer die Übernahmerechte
schriftlich bestätigen lassen.
4. Gutgläubiger Erwerb
Unternehmen können beispielsweise von Agenturen die Nutzungsrechte
von Fotos oder Filmen erwerben. Es gibt aber dafür keinen
"gutgläubigen Erwerb". Besitzt die Agentur überhaupt die Rechte der
Weitervermarktung und ist sie seriös? Denn wenn - auch versehentlich
- die Agentur in Wahrheit an dem Material doch nicht die hinlänglich
urheberrechtlichen Verbreitungsrechte besitzt, so haftet der
Verwender gegenüber dem direkten Inhaber des Urheberrechts. Der
Unternehmer kann in diesem Fall höchstens Schadenersatz vom
Übermittler verlangen beziehungsweise einklagen.
5. Erlaubnis schriftlich einholen und Grenzen akzeptieren
Jeder Mensch hat das Recht auf das eigene Bild. Das heißt:
Unternehmer müssen bei jeder öffentlichen Verwendung die Erlaubnis
von Menschen, die auf Fotos oder in Filmen abgebildet werden,
einholen. Ausnahmen gibt es nur bei den sogenannten Personen der
Zeitgeschichte, bei Personen, die Teil einer öffentlichen
Veranstaltung sind, oder jenen, die auf Fotos nur als Beiwerk
erscheinen.
6. Geistiges Eigentum von Texten
Was für Fotos gilt, findet auch beim geschriebenen Wort Anwendung.
Jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Das Motto "Copy & Paste"
von Texten oder Textteilen für die persönliche beziehungsweise
kommerzielle Verwendung ist verboten. Eine optimale Lösung bietet
DieRedaktion.de. Bei dieser Journalismusbörse können sich Unternehmer
die Lizenz von qualifizierten Texten professioneller Journalisten zu
fast jedem Thema und zu guten Konditionen sichern. Rechtssicher!
DieRedaktion.de im Profil:
- Texte aus Profihand für jeden Anlass
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Verbände
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Datum: 21.05.2013 - 14:00 Uhr
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