Krebs bei Hunden
Auch Hunde können Krebs bekommen - eine Hunde OP Versicherung lindert wenigstens den finanziellen Aufwand.
(IINews) - Die Schäferhündin Conny war schon längere Zeit etwas müde. Sie fraß viel mehr als sonst und nahm trotzdem ständig ab. Eine Ultraschalluntersuchung beim Tierarzt ergab, dass Conny einen Tumor am Dickdarm hatte. Nach einer ausführlichen Beratung durch den Veterinär wurde beschlossen, es mit einer Operation zu versuchen. Diese fand drei Tage später statt. Nach Auskunft des Arztes hatte er keine Metastasen gefunden, die Heilungschancen für Conny waren also gut. Connys Herrchen hatte gleich nach dem Kauf der damals einjährigen Hündin eine Operationsversicherung für sie abgeschlossen. Eine komplette Hunde-Krankenversicherung hatte er nicht für nötig gehalten. Diese Versicherung bezahlte die Operation nebst Voruntersuchung, Unterbringung in der Kleintierklinik und Nachsorge. Soweit das Beispiel "aus dem Leben".
Zwar sind in der Hundekrankenversicherung sind auch Operationen versichert. Allerdings wollen manche Hundehalter eine solche Komplettversicherung nicht haben.. Andererseits möchten Sie sich vor den Risiken hoher Operationskosten schützen. Für diese Halter bieten Gesellschaften reine Operations-Versicherungen für Hunde an.
Krankheiten oder Verletzungen, die sich der geliebte Hausgenosse zuzieht, kommen öfter vor, als man denken mag. Mal kommt der Hund beim Herumtollen mit Artgenossen fremden Zähnen zu nahe, mal erfordert die Unaufmerksamkeit des Halters eine Operation. So zum Beispiel, wenn die Dogge gleich nach dem Fressen zum Toben aus dem Haus gelassen wird und sie sich dabei eine Magenverdrehung zuzieht.
Welche Operationen sie zu zahlen bereit sind, führen manche Versicherungsgesellschaften detailliert auf. Andere lassen es bei allgemeinen Hinweisen. Zu beachten ist auch, dass Hunde in der Regel erst ab dem dritten Lebensmonat versichert werden können. Keine Versicherung bezahlt für das Beheben von Geburtsfehlern, zum Beispiel Hüftgelenksdysplasie. Reine Schönheitsoperationen oder Operationen, um einen bestimmten Rassestandard herzustellen, sind ebenfalls nicht versicherbar.
Normalerweise erstatten die Tierversicherungen die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei manchen Gesellschaften kann man aber auch - gegen einen geringen Aufpreis - Operationskosten von bis zum Dreifachen des GOT-Satzes versichern. Weil gerade Notoperationen oder besonders komplizierte Eingriffe oft zu einem höheren Satz abgerechnet werden, ist die Überlegung, dieses Angebot anzunehmen, anzuraten.
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Datum: 30.04.2013 - 22:08 Uhr
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