Mehr Züchtungsfortschritt ohne Biopatente - Deutscher Bauernverband fordert Klarstellung des Patentgesetzes
(ots) - (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt
Patente auf Pflanzen und Tiere ab und verweist auf den bewährten
Sortenschutz in der Pflanzenzucht und auf vergleichbare Regelungen in
der Tierzucht. Anlässlich der Tagung "Biopatente und Landwirtschaft"
beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in Berlin fordert der DBV, dass Pflanzen und Tiere
als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen nicht durch
Patentierung der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen werden dürfen.
"Unser 'Open-Source-System' in der Tier- und Pflanzenzucht bietet die
Möglichkeit, vorhandenes biologisches Material frei zu verwenden und
sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Landwirte und
Züchter", betont Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär
des DBV im Vorfeld der Tagung.
Der DBV verfolgt die zunehmende Erteilung von Patenten auf
konventionelle Züchtungsmethoden einschließlich ihrer Erzeugnisse und
Nachkommen sehr kritisch. Der Bauernverband erinnert daran, dass "im
Wesentlichen biologische Verfahren" zur Züchtung nach dem deutschen
Patentgesetz ausdrücklich ausgenommen seien. Diese gesetzgeberische
Grundentscheidung müsse sich zwingend auf die Patentierbarkeit der
auf diesem Wege gezüchteten Pflanzen und Tiere erstrecken. Ansonsten
würde die sinnvolle Ausnahmeregelung im Bereich der Biopatente
ausgehöhlt, so der DBV. Der DBV fordert anlässlich der aktuell
anstehenden Änderung des Patentgesetzes eine gesetzliche
Klarstellung. Bereits Anfang 2012 haben alle Fraktionen des
Bundestages in einem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung
aufgefordert, eine Änderung des Deutschen Patentgesetzes
vorzuschlagen, damit keine Patente auf konventionelle
Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche
Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt
werden. Es sei sehr im Sinne der Landwirte, dass hier ein
parlamentarischer Konsens gefunden wurde. Denn das Patentrecht sei
auf technische Erfindungen ausgelegt und biete im Bereich der
Biopatente Grauzonen und Schlupflöcher, kritisiert der DBV. Es reiche
nicht aus, die Patente in Einspruchsverfahren anzufechten. Die
Rechtsunsicherheiten müssten grundsätzlich bereits im Gesetz
beseitigt werden.
An die EU-Kommission appelliert der DBV, bei der angekündigten
Überarbeitung des Saatgutverkehrsrechtes für eine breite genetische
Sortenvielfalt zu sorgen. Einschränkungen bei alten Sorten oder
Erhaltungssorten dürfe es nicht geben.
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Datum: 24.04.2013 - 14:36 Uhr
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