Unbeschwerter Genuss von Speiseeis
TÜV SÜD-Lebensmittelexperten geben Tipps
(PresseBox) - 620 Millionen Liter Speiseeis verzehrten die Deutschen pro Jahr. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 7 Litern. Doch Eis ist nicht gleich Eis. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD geben Hinweise, wie Verbraucher wichtige Qualitätsunterschiede erkennen und was aus hygienischen Gründen beim Eisverzehr beachtet werden sollte.
Der Markt eisgekühlter Süßwaren teilt sich in drei Segmente: Ganzjährig angebotenes industriell hergestelltes Markeneis, überwiegend in der Sommersaison handwerklich hergestelltes Eis sowie Softeis aus dem Automaten. Obwohl sich Hersteller und Anbieter jährlich mit neuen Geschmackskreationen überbieten, sind die Vorlieben auf Verbraucherseite seit Jahrzehnten gleich: Vanille ist der absolute Favorit, gefolgt von Schokolade, Nuss und Erdbeere.
Welche Zutaten ins Eis dürfen, regeln die Leitsätze für Speiseeis des deutschen Lebensmittelbuches. Danach versteht man unter "Speiseeis" eine gefrorene Masse aus Milch, Milchprodukten, Eiern, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und/oder färbenden Lebensmitteln. Grundsätzlich dürfen aber auch alle anderen Zutaten, die für die Lebensmittelherstellung zugelassen sind, in Eis enthalten sein. Je nach Zusammensetzung und Zutaten werden acht Eissorten unterschieden:
- Cremeeis oder Eiercremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch. Wasser wird bei der Herstellung nicht verwendet. Zudem enthält die Eismasse eine definierte Menge an Vollei oder Eigelb.
- Rahmeis oder Sahneeis oder Fürst-Pückler enthält 18 Prozent Milchfett aus geschlagener oder flüssiger Sahne, die in der Eismaschine beim Gefrieren aufgeschlagen wird. Durch den hohen Fettgehalt ist dieses Eis besonders cremig und aromatisch. Mit Früchten, Schokolade oder Aromen verfeinert, wird es für die Herstellung des berühmten Fürst-Pückler-Eises verwendet. Mit Eigelb angereichert wird aus dem Sahneeis ein "Parfait".
- Milcheis besteht zu mindestens 70 Prozent aus Milch. Mit Zuckersirup gesüßt und mit Fruchtmark oder anderen Zutaten aromatisiert gehört handwerklich hergestelltes Milcheis zu den beliebtesten Eissorten in deutschen Eisdielen.
- Eiskrem oder Eiscreme enthält mindestens 10 Prozent Milchfett.
- Fruchteis: Mindestens 20 Prozent Früchte sind hier enthalten. Fruchteis aus Zitrusfrüchten oder aus anderen sauren Früchten enthält einen Fruchtanteil von mindestens 10 Prozent.
- Fruchteiskrem oder Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent Milchfett und hat einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack, ein bestimmter Fruchtgehalt ist nicht festgelegt.
- Sorbet oder Fruchtsorbet besteht aus gefrorenem Wasser, das mit mindestens 25 Prozent Frucht (Ausnahme Zitrusfrüchte) aromatisiert wurde. Milch oder Milchprodukte enthält es i.d.R. nicht.
- Wassereis enthält maximal 3 Prozent Fett. Es besteht hauptsächlich aus gefrorenem Wasser. Zucker und Aromen dürfen zu maximal 12 Prozent enthalten sein.
Speiseeisprodukte, die nicht diesen genannten Sorten entsprechen, werden schlicht als "Eis" bezeichnet. Meist ist es das teure Milchfett, das durch deutlich günstigere Kokos- oder Palmfette ersetzt wird. Neben dem Preis werden Pflanzenfette aber auch wegen ihrer längeren Haltbarkeit und dem höheren Schmelzpunkt eingesetzt. Viele Hersteller von Markeneis haben deshalb in der Vergangenheit Pflanzenfette in die Rezepturen aufgenommen.
Kleine Unterschiede in der Deklaration, große bei den Inhalten
"Wichtig für Verbraucher bei der Information über die Qualität der Produkte ist, dass kleinste Unterschiede in der Deklaration auf große Unterschiede in der Zusammensetzung des Produktes hinweisen", so Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. So ist es z.B. bei Fürst-Pückler-Eis und Eis nach Fürst-Pückler-Art. Letzteres enthält keine Sahne sondern eine Kombination aus entrahmter Milch, Molkenerzeugnissen und Pflanzenfett. Eiscreme beispielsweise muss laut Richtlinie 10 Prozent Milchfett enthalten, Cremeeis hingegen 50 Prozent Milch.
Kühlkette und Hygiene wichtig für unbeschwerten Genuss
Die Eisproduktion ist eine Kunst. Viele Faktoren müssen genau zusammenpassen, um das perfekte Eis zu bekommen: Hersteller und Verbraucher stehen beim Eis auch vor hygienischen Herausforderungen, denn der Zutatenmix aus Sahne, Zucker, Fett oder Ei ist keimanfällig. Hygiene bei Herstellung, Verkauf und Lagerung ist daher oberstes Gebot! Der Verbraucher selbst kann helfen, dass die Kühlkette vom Einkauf bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird:
- Im Laden wird abgepacktes Eis bei maximal -18°C gelagert. Die Truhen im Supermarkt sollten also nicht bis zum Rand gefüllt sein, sondern nur bis zur deutlich sichtbaren Füllgrenze, unter der -18°C garantiert sind.
- Legen Sie Eis immer erst ganz zum Schluss in den Einkaufswagen und nutzen zum Transport nach Hause eine Kühltasche.
- Bei der Lagerung im heimischen Kühlfach verträgt Eis keine stark riechenden benachbarten Produkte, z.B. kann Fisch oder Kräutergeruch das feine Eisaroma stören.
- Eiskristalle auf dem Eis können auf eine unterbrochene Kühlung hindeuten. Frieren Sie angetautes oder geschmolzenes Eis keinesfalls wieder ein.
Die Hygiene in Eisdielen und an Eisständen unterliegt den gesetzlichen Hygieneprüfungen. Verbraucher sollten beim Einkauf aber grundsätzlich darauf achten, dass das Eis in der Verkaufstheke an der Oberfläche nicht angetaut oder flüssig wirkt. Das Eis sollte mindestens -10°C kalt sein. Die Eisdiele sollte einen sauberen Eindruck machen, was z.B. die Oberflächen, das Personal und den Eisportionierer betrifft.
Echte Keimfallen sind Portionierer oder auch Zapfhähne bei Softeisautomaten. Idealerweise liegt der Löffel oder Dipper in Spülen mit durchlaufendem klaren Wasser. Wenn der Portionierer in einem Wasserbehälter steht, sollte das Wasser auf jeden Fall klar sein. Besonders sensibel ist der Zapfkopf an Eisautomaten für Softeis oder Crushed Ice. Mehrmals tägliche Reinigung und Desinfektion sind Pflicht für den Betreiber und sollen verhindern, dass sich Keime schnell vermehren und die Eisportionen beim Austritt aus der Maschine kontaminiert werden. Ein prüfender Blick des Verbrauchers über die Theke von Eisdielen und Zapfhähne von Eisautomaten ist deshalb ratsam.
Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/lebensmittelsicherheit.
Weiteres Pressematerial: Zum Thema gibt es auch einen Podcast. Der fertige Beitrag bzw. O-Töne von Dr. Andreas Daxenberger stehen zum Download auf www.tuev-sued.de/audio-pr.
TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Segmenten INDUSTRY, MOBILITY und CERTIFICATION. Als Prozesspartner mit umfassenden Branchenkenntnissen begleiten die Sachverständigen und Berater die gesamte Wertschöpfungskette ihrer Kunden. Sie fokussieren ihre Dienstleistungen auf die Kernkompetenzen Beraten, Testen, Zertifizieren und Ausbilden. Mehr als 17.000 Mitarbeiter sorgen an über 800 Standorten in Europa, Amerika, Asien und Afrika für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Segmenten INDUSTRY, MOBILITY und CERTIFICATION. Als Prozesspartner mit umfassenden Branchenkenntnissen begleiten die Sachverständigen und Berater die gesamte Wertschöpfungskette ihrer Kunden. Sie fokussieren ihre Dienstleistungen auf die Kernkompetenzen Beraten, Testen, Zertifizieren und Ausbilden. Mehr als 17.000 Mitarbeiter sorgen an über 800 Standorten in Europa, Amerika, Asien und Afrika für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.
Datum: 24.04.2013 - 10:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 859489
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 96 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unbeschwerter Genuss von Speiseeis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV SÜD AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).