Damit Krankheitserreger keine Chance haben
RAL Gütezeichen RAL-GZ 992/4 für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen
(PresseBox) - In Pflegeeinrichtungen können gefährliche Krankheitserreger auch über Textilien von einem Bewohner zum anderen übertragen werden. Nur durch die strikte Einhaltung von geeigneten Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Wäsche selbst, des Personals und der zu verwendenden Waschverfahren wird sichergestellt, dass die bearbeitete Wäsche hygienisch einwandfrei wieder zur Verfügung gestellt werden kann. Ist das nicht der Fall, kann es schlimmstenfalls sogar zu Infektionen führen, die die gesamte Einrichtung einschließlich des Personals betreffen. Um Pflegeeinrichtungen optimal bei der erforderlichen Hygienesicherung von Bewohnerwäsche unterstützen zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. das Gütezeichen RAL-GZ 992/4 für Bewohnerwäsche in Pflegeeinrichtungen ins Leben gerufen.
Lücken bei der Hygienesicherheit von Bewohnerwäsche schließen
Vom Gesetzgeber sind für den Bereich der Pflegeeinrichtungen lediglich die Anforderungen für die hygienische Behandlung allgemeiner Textilien wie etwa Bettwäsche oder Frottierwaren definiert, die dementsprechend desinfizierend gewaschen werden müssen. Für persönliche Bekleidung und Wäsche von Heimbewohnern, die in der Regel wie normale Haushaltswäsche gewaschen werden darf, verbleibt die Verantwortung für den Hygienestatus von Bewohnerwäsche bei den Pflegeeinrichtungen bzw. bei den beauftragten Wäschereibetrieben. Nur während eines Ausbruchs von Erkrankungen mit Erregern, die durch Kontakt übertragen werden, sowie bei Personen mit bekannter MRSA-Kolonisation wird vom Robert Koch-Institut empfohlen, Leibwäsche, Handtücher und Waschlappen der betroffenen Bewohner desinfizierend zu waschen. In der Praxis kann jedoch persönliche Kleidung von vielen verschiedenen Personen nicht in jedem Fall getrennt voneinander behandelt werden. Hinzu kommt, dass nicht zu jeder Zeit der Infektionsstatus jedes Bewohners bekannt ist und sich Personen möglicherweise in der Inkubationszeit befinden. Lücken bei der Hygienesicherheit der persönlichen Kleidung sind da schon vorprogrammiert. Mithilfe von fest definierten Anforderungen für die Aufbereitung von Bewohnerwäsche sind gewerbliche Wäschereien mit dem Gütezeichen RAL-GZ 992/4 in der Lage, wesentliche Lücken in Bezug auf die hygienische Handhabung von persönlicher Wäsche von Bewohnern zu schließen und auch hier für die nötige Hygienesicherheit zu sorgen
Sachgemäße Behandlung für alle Textilien aus Pflegeeinrichtungen
In Pflegeeinrichtungen fallen täglich Wäscheposten aus unterschiedlichsten Bereichen, Artikeln und Materialien an. Aufgrund der höchst unterschiedlichen textilen Zusammensetzung von Bewohnerwäsche muss vor der Behandlung eine Sortierung unter Beachtung besonderer Empfehlungen der Berufsgenossenschaft erfolgen. Hinzu kommen Bettwäsche und Handtücher, Berufs- und Dienstkleidung sowie Tischwäsche. Auch stark verschmutze Wäsche aus dem Küchenbereich wie z.B. Wischtücher und dem Pflegebereich wie z.B. Inkontinenzartikel muss gemäß den Vorschriften (z.B. International Food Standard, Version 6, oder Europäische Norm DIN EN 14065 "RABC") behandelt werden. Die hygienische Handhabung und sachgemäße Aufbereitung aller Arten von Textilien in Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Qualitätssicherungssystems der RAL-Gütezeichen stellt einen wichtigen Beitrag zur Infektionsprävention dar. Die hygienischen Anforderungen an die Aufbereitung von allgemeinen Textilien der Stationen werden über das RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche abgedeckt. Sämtliche normativen Vorgaben für die Aufbereitung von Wäsche aus dem Verpflegungsbereich werden über das RAL-GZ 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben erfüllt. In Kombination mit dem RAL-GZ 992/4 für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen lassen sich somit von den spezialisierten Wäschereien der Gütegemeinschaft alle Textilien aus Pflegeeinrichtungen sachgemäß und unter Erfüllung höchster Anforderungen an Qualität und Hygiene aufbereiten. Wasserproben aus verschiedenen Bereichen des Wäschereibetriebs, mikrobiologische Untersuchungen der Hände der Mitarbeiter sowie der aufbereiteten Wäsche geben nach eingehenden Laboruntersuchungen Auskunft über den allgemeinen hygienischen Status des Betriebs. Zudem muss der Wäschereibetrieb ständig über kompetente Hygienebeauftragte sowie qualifizierte Textilfachkundige für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen verfügen. Gütezeichenbetriebe bieten einen umfassenden Service, der neben der textilschonenden Behandlung die Einhaltung aller entscheidenden Kriterien gewährleistet und damit den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik darstellt.
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Datum: 17.04.2013 - 11:11 Uhr
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