InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Legionellen-Gefahr: Vermieter sollten Frist für Wasserprüfung beachten (BILD)

ID: 851246


(ots) -
Seit der Neuregelung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 wird
auch die Wohnungswirtschaft beim Thema Legionellen in die Pflicht
genommen. Bis zum 31. Dezember 2013 muss eine erste
Wasseruntersuchung durchgeführt werden. TÜV NORD rät Vermietern,
nicht darauf zu spekulieren, dass diese Frist verschoben wird. Sie
sollten stattdessen ihrer Verpflichtung frühzeitig nachkommen.
Immobilien-Betreibern, die ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllen
und die Frist verstreichen lassen, drohen Bußgelder vom
Gesundheitsamt.

Die Gefahr zu erkranken, ist real: Laut Robert-Koch-Institut (RKI)
wurden 2012 insgesamt 649 Legionellose-Erkrankungen gemeldet, die auf
Infektion durch Legionellen zurückzuführen sind. Darüber hinaus geht
das RKI von einer hohen Dunkelziffer von erkrankten Personen aus. Mit
der Neuregelung der Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 wurde
deshalb erstmals auch eine gesetzlich festgelegte Prüfungspflicht für
die Wohnungswirtschaft vereinbart. Die Frist für die erste Prüfung
wurde einmal bis 31. Dezember 2013 verlängert. Jetzt stellt der
Prüfdienstleister TÜV NORD fest, dass einige Vermieter erneut auf
eine Fristverlängerung spekulieren. Rainer Brüsewitz, Leiter
gefährliche Stoffe bei TÜV NORD, findet diese Strategie zu riskant:
"Nach unseren Erkenntnissen ist kein weiterer Aufschub absehbar. Wer
abwartet, kommt seiner Verpflichtung als Betreiber nicht nach, weil
zum Ende des Jahres kaum noch Laborkapazitäten vorhanden sein
werden." Prüfungsengpässe können für Vermieter teure Folgen haben.
Das Gesundheitsamt kann Bußgelder verhängen, wenn der Betreiber
vorsätzlich seine Pflicht vernachlässigt. Falls ein Mieter ernsthaft
an den Folgen einer Legionellose erkrankt oder sogar stirbt, wird der
Betreiber der Immobilie zur Rechenschaft gezogen. Vermieter müssen
sich zudem darüber bewusst sein, dass niemand sie auf die Einhaltung




der Verordnung hinweisen wird oder den Ablauf der Prüfungsfrist
vorher ankündigt. "Betreiber stehen in der Pflicht, sich über
Neuregelungen zu informieren und entsprechend zu handeln.
Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe", erläutert
Brüsewitz.

Legionellen gelangen durch die Atmung in Form von vernebeltem
Wasser in die Lunge. Das kann beispielsweise beim Duschen der Fall
sein. Die dadurch ausgelöste schwere Lungenentzündung kann zum Tod
führen. Im Jahr 2011 zählte das RKI 30 Todesfälle. Von der Prüfung
auf Legionellen sind deshalb nur Anschlüsse betroffen, die Wasser
vernebeln - also in erster Linie Duschen und andere Brausen. Zum
Trinken, Kochen oder Waschen kann Wasser mit hoher
Legionellen-Konzentration dagegen bedenkenlos verwendet werden.
Qualifizierte Personen, wie die Mitarbeiter von TÜV NORD, führen die
Wasseruntersuchung in der Regel alle drei Jahre durch. Ist der
zulässige Höchstwert für eine Legionellen-Konzentration
überschritten, wird in der Folge häufiger geprüft. Zur Probenahme
müssen Prüfer nicht in jede Wohnung und wenn sie eine Wohnung
betreten müssen, dauert es nur wenige Minuten.

Gründe für eine Überschreitung des zulässigen Höchstwerts für
Legionellen können bautechnische Mängel, Fehler beim Betrieb der
Anlage oder unregelmäßige Nutzung sein. Um unbedenkliche
Wasserqualität zu gewährleisten, sind Mieter sogar dazu verpflichtet,
Wasseranschlüsse regelmäßig zu nutzen. "Wer länger als eine Woche
nicht zuhause ist, sollte eine Vertrauensperson bitten, die
Wasseranschlüsse zumindest an zwei Tagen pro Woche zu betätigen.
Dabei sollte das Wasser so lange laufen, bis eine konstant kalte oder
warme Temperatur erreicht ist", erläutert Brüsewitz. Bei Leerstand
einer Wohnung oder längeren Abwesenheiten des Mieters kann es
sinnvoll sein, das Wasser abzustellen oder die Anlage komplett vom
Wasseranschluss zu trennen. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser besteht
keine Untersuchungspflicht. Nach Erkenntnissen von TÜV NORD ist hier
das Nutzungsverhalten besser und das Leitungssystem ist kompakter als
bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten.

Über die TÜV NORD GROUP

Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der
größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und
Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den
Geschäftsfeldern gehören Industrie Service, Mobilität und Bildung.
Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der
Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche.
Leitmotiv: "Wir machen die Welt sicherer".

www.tuev-nord.de



Pressekontakt/Redaktion dieser Meldung:

Annika Burchard
TÜV NORD GROUP
Telefon +49 (0) 40 8557-1421, Fax -19018325
Mail: presse(at)tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse
E-Mail-Abo der Presse-Informationen: www.tuev-nord.de/info-abo
Folgen Sie uns bei Twitter: http://twitter.com/tuevnord

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  L&W Intensivpflegedienst unterstützt Kinderhospiz Joachim Gauck Gast bei Ottobock -
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.04.2013 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 851246
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hannover


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Legionellen-Gefahr: Vermieter sollten Frist für Wasserprüfung beachten (BILD)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Nord GROUP tuev-nord-bild-legionellen-gefahr.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Nord GROUP tuev-nord-bild-legionellen-gefahr.jpg



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 293


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.