Abofallen - so können Sie sich schützen (BILD)
(ots) -
Rund 5,4 Millionen Deutsche sind laut Institut für angewandte
Sozialwissenschaft bereits einmal auf eine sogenannte Abofalle im
Internet reingefallen. Viele Betrüger gehen sehr geschickt vor und
tarnen ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen als vermeintlich
kostenfreien Service. Seit August 2012 können Verbraucher jedoch
aufatmen: Die sogenannte Button-Lösung - eine Präventionsmaßnahme der
Bundesregierung - schützt vor unbeabsichtigtem Vertragsabschluss und
erschwert kriminellen Seitenbetreibern das Handwerk. Anja-Mareen
Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung, klärt über gängige
Tricks auf und gibt Ratschläge für Betroffene.
Abofallen geschickt umgehen
Verbraucher sollten stutzig werden, wenn für die kostenfreie
Nutzung einer Website direkt zu Beginn eine Registrierung notwendig
ist. Viele Betrüger fordern in den meisten Fällen nicht nur den
vollen Namen und eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine persönliche
Anschrift. Oftmals sammeln sie diese unter einem Vorwand wie etwa für
die Zusendung umfassender Produktinformationen, damit Internetnutzer
im Vorfeld keinen Verdacht schöpfen. Auf diese Weise erhalten die
Betreiber alle wichtigen Informationen, die sie für den Versand ihrer
Rechnung benötigen. "Auch wenn oft lästig, sollte das ungeliebte
Kleingedruckte beim Besuch einer entsprechenden Internetsite direkt
als Erstes geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden", so
Anja-Mareen Decker. Hier ist Sorgfalt geboten, da viele Betrüger in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kostenforderungen
geschickt verstecken. Indem sie beispielsweise Worte statt Ziffern
verwenden, übersehen Laien in vielen Fällen die Preisangaben. Aber es
gibt noch zahlreiche weitere Merkmale, die auf betrügerische Websites
schließen lassen: Ist lediglich die Angabe eines Postfachs oder einer
Auslandsadresse zu finden, sollten Verbraucher die Seriosität
anzweifeln. Denn in Deutschland sind auf jeder Website zwingend
Angaben zum Betreiber der Website (Geschäftsführung, Name,
Rechtsform) sowie eine gültige Postanschrift zu nennen. "Am
sichersten ist es, bei ersten Bedenken die Website direkt zu
verlassen", rät Decker.
Keine Panik, wenn die Kostenfalle zuschnappt
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Button-Lösung am 1. August
2012 sind Internetnutzer rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Demnach muss ein deutlich sichtbarer Button mit einer Aussage wie
etwa "zahlungspflichtige Bestellung" den Verbraucher auf einen
Kaufabschluss aufmerksam machen. Wer bereits vor dem 1. August 2012
in eine Abofalle getappt ist, muss aber nicht in Panik verfallen. In
diesem Fall ist der Betreiber in der Nachweispflicht, dass einer
Zahlung für seinen Dienst zugestimmt wurde.
Tipp: Generell gilt bei allen Internetverträgen eine
Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen. Sind unberechtigte
Zahlungsaufforderungen im Briefkasten gelandet, sollte man sich nicht
verunsichern lassen und nicht zahlen, wenn wissentlich kein Vertrag
eingegangen wurde. Man kann dem Schriftverkehr - ob per Post oder
E-Mail - gelassen entgegensehen und braucht nicht zu reagieren. Erst
beim Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides muss diesem
unverzüglich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Hier
empfiehlt es sich, juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt
in Anspruch zu nehmen.
Pressekontakt:
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Datum: 03.04.2013 - 11:27 Uhr
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