Betriebsrente: Chancen und Gefahren für Arbeitgeber
Wer seit dem Jahre 2002 einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt hatte, haftet unter bestimmten Umständen auch für deren Renten- und Unfallversicherung, warnt Dennis Wolfram, Versicherungskaufmann und Geschäftsführer bei der Visora GmbH und CO. KG aus Hannover.
(IINews) - Vielen Steuer- und Unternehmensberatern sei gar nicht bewusst, was für ein gewaltiges Haftungsrisiko auf viele Betriebe lauere, wenn plötzlich ein Gericht die Betriebsrenten überprüfen würde.
Wenn nämlich ein Richter feststellen würde, dass die Beschäftigen gar nicht neutral und umfassend beraten worden sind, müssten nach der vorherrschenden Rechtsprechung die Arbeitgeber seit 2002 für Mängel in der Versicherungsleistung einspringen. Pro Einzelfall könnten das bis zu 30.000 Euro sein, erklärte Versicherungsmakler Wolfram.
Er empfiehlt den Betrieben eine Versorgungsordnung einzurichten, die jährlich aktualisiert werde. Darin müssten auch diejenigen Mitarbeitenden, die aus irgendwelchen Gründen keine Zusatzversorgung haben wollen, dokumentieren, dass sie darauf verzichten. Wenn das nämlich der Arbeitgeber auch 20 Jahre später nicht nachweisen könne, drohe ihm eine fünfstellige Nachzahlung in jedem einzelnen Fall - eine Summe, die manchen Unternehmen das Genick brechen würde, befürchtet Versicherungsexperte Wolfram und bietet eine kostenlose Beratung zur Einrichtung einer betrieblichen Versorgungsordnung durch die Visora GmbH und CO. KG in Hannover an. Nähere Informationen sind Telefonisch unter 0511 165 9490 zu bekommen.
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dennis.wolfram(at)visora-online.de
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Datum: 24.03.2013 - 07:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dennis Wolfram
Stadt:
Hannover
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Kategorie:
Unternehmensführung
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