foodwatch zu Bundesrat / Informationen bei Täuschungsfällen in der Lebensmittelwirtschaft
(ots) - Presse-Statement
Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über Informationen bei
Täuschungsfällen in der Lebensmittelwirtschaft erklärt Matthias
Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch:
"Obwohl der Bundesrat die vom Bundestag nach dem
Pferdefleischskandal beschlossene Änderung der behördlichen
Informationspflichten bei Täuschungsfällen für weitgehend wirkungslos
hält, stimmte er heute zu. Man wolle, so steht es wörtlich in der
Beschlussvorlage, 'die damit verbundene - geringfügige - Verbesserung
der Transparenz amtlicher Überwachungsergebnisse nicht verzögern'.
Sieben Jahre und zahlreiche Skandale nach dem Gammelfleischskandal
hat der Bundesrat in seiner heute gefassten Entschließung allerdings
auch festgestellt, dass die so genannte Transparenzgesetzgebung bei
Lebensmitteln vorne und hinten nicht funktioniert. So gut wie nichts
passt zusammen, es wimmelt vor unbrauchbaren Vorschriften in
handwerklich schlecht gemachten Gesetzen. Regelmäßig werden
auskunftswillige Behörden von den Gerichten zurückgepfiffen, auf das
in Dänemark seit zehn Jahren bewährte Smiley-System der
Veröffentlichung aller amtlichen Hygienekontrollen warten die
Verbraucher bis heute vergeblich.
foodwatch fordert die Länder auf, noch in diesem Jahr endlich ein
stimmiges Paket von Transparenzregeln vorzulegen, mit denen die
Informationsrechte der Verbraucher konsequent durchgesetzt werden:
Die Behörden müssen verpflichtet werden, alle Ergebnisse der
Lebensmittelüberwachung zu veröffentlichen. Dies muss ohne Ausnahme
auch für Hygieneverstöße und Täuschung gelten. Bisher hat der
Gesetzgeber die Verbraucher mit Transparenz-Placebos abgespeist. Das
ist nicht nur respektlos gegenüber den Bürgern, sondern beschädigt
auch die Glaubwürdigkeit von Bundestag und Bundesrat."
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
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Datum: 22.03.2013 - 13:34 Uhr
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