Steuererklärung 2012 – Rückerstattung vom Finanzamt holen
Jedes Jahr haben alle Arbeitnehmer den 31. Mai als Tag im Kopf, an dem sie ihre Steuererklärung abgeben müssen. Die Steuererklärung für 2012 steht, wie jedes Jahr an. Das Geld, das man vorausgezahlt hat, kann man dann vom Finanzamt zurückholen. Deshalb solle man sich nicht von den Formalitäten der Steuererklärung abschrecken lassen. Für viele ist die Steuererklärung sogar Pflicht. Über die unbeliebte, aber häufig lohnenswerte Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2012 informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
(IINews) - Fristen: Ende Mai oder 31.12.13
Ausgaben für den Weg zur Arbeit, für Dienstreisen, Bewerbungen, Arbeitsmittel und Weiterbildungen kann jeder ansetzen. Die hierfür entstandenen Kosten werden in der Einkommenssteuererklärung eingetragen. Mittels dieser können Arbeitnehmer und Unternehmen den Finanzämtern sämtliche Daten übermitteln, mit denen sie die tatsächlich angefallene Steuerschuld festlegen können. Nicht selten winken für Arbeitnehmer Rückzahlungen. Es kann aber auch eine Nachzahlung festgesetzt werden. Am 31. Mai 2013 ist die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2012. An dieses Datum müssen sich beispielsweise Steuerzahler, die einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben, halten. Wer sich für die Erstellung der Steuererklärung professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater nimmt, darf den 31.12.13 als letztes Einreichdatum sehen. Der Steuerberater kennt sich im Steuerrecht perfekt aus und kann mit der Steuererklärung das Beste für den Mandanten erreichen. Er weiß genau, welche Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen und er kann den Steuerbescheid im Anschluss auch überprüfen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
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Tel. 0621 10069
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Datum: 21.03.2013 - 11:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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