Chancen nutzen - auch ohne Abitur studieren und sich weiterentwickeln
Der Trend ohne Abitur, dafür aber mit Berufserfahrung, einen akademischen Abschluss an einer Hochschule zu erlangen, nimmt zu. Vor allem Berufstätige profitieren davon, denn sie können ihre Weiterbildung flexibler und effizienter als je zuvor gestalten.
(IINews) - Das Angebot an z.B. weiterbildenden Master-Studiengängen, die als Basis kein themenverwandtes Bachelor Studium erfordern - dafür aber Berufserfahrung – steigt stetig. Die Datenbank der Hochschulkonferenz führt über 350 Studiengänge dieser Art auf. Viele davon sind als Online-Studium konzipiert, damit Weiterbildungswillige keine Pause im Job einlegen müssen.
Wie offen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in den einzelnen Bundesländern ist, regeln die jeweiligen Hochschulgesetze, welche in den meisten Fällen zusätzlich durch spezielle Verordnungen ergänzt werden. Die einzelnen Bundesländer „glänzen“ durch erhebliche Unterschiede bei der Art der Zulassungsverfahren und der Zulassungsvoraussetzungen.
Möglichkeiten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
• Direkter Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte | Studienbewerber mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.
• Hochschulzugang über eine Zulassungsprüfung | Wer nach der Berufsausbildung keine weitere Fortbildung absolviert hat, aber mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen kann, wird einer Eignungsprüfung unterzogen. In dieser wird die Studierfähigkeit der Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung getestet. Die Prüfung erfolgt durch die Hochschulen.
• Hochschulzugang über ein Probestudium | Beruflich qualifizierte Bewerber werden zum Studium zugelassen, nachdem sie ein Probestudium erfolgreich absolviert haben - i.d.R. zwei bis vier Semester.
• Hochschulzugang über die Begabtenförderung | Berufserfahrene erwerben durch das Ablegen einer besonderen Prüfung das Abitur. Im Unterschied zum „Hochschulzugang über eine Zulassungsprüfung“, welcher nur zum Studium an einer bestimmten Hochschule bzw. in einem bestimmten Bundesland berechtigt, ermöglicht das Bestehen der Begabtenprüfung den unbeschränkten Hochschulzugang.
Hinweis: Man sollte sich bei einer ausgewählten Hochschule, Uni oder Fernuniversität (Fernstudium ohne Abi ist auch möglich) erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen. Zu berücksichtigen ist auf jeden Fall, dass Studieren ohne Abitur eigene Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen im Vorfeld voraussetzen.
Weitere Infos zum Studium ohne Abitur: http://www.bildungsdoc.de/infos/studium/studium-ohne-abitur
bildungsdoc ist Bildungsservice und Orientierungshilfe für Schüler, Azubis, Abiturienten, Studenten, Eltern und Erwachsene. Sie alle finden hier einfach und schnell neutrale Informationen zu Bildungsthemen, Bildungsangeboten, Bildungsanbietern bzw. Bildungseinrichtungen. Zu vielen Bildungsmaßnahmen im In- und Ausland werden auch passende Finanzierungsmöglichkeiten, inklusive Förderprogramme vorgestellt. Das können u.a. Zuschüsse (Geldgeschenke) und/oder zinsgünstige Darlehen sein. Neutrale Infos, Hinweise und Tipps gibt es für Auslandsaufenthalte, Schule, Studium, Berufsausbildung, Jobsuche und Weiterbildung.
Themen in diesem Fachartikel:
studium
berufsbegleitend
abitur
bildung
weiterbildung
fortbildung
fernstudium
karriere
wirtschaft
business
beruf
jobsuche
arbeitsmarkt
stellenmarkt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de
bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de
Datum: 20.03.2013 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 838204
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Rindfleisch
Kategorie:
Weiterbildung
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.03.2013
Dieser Fachartikel wurde bisher 367 mal aufgerufen.