Das Frühjahr erwacht ? der Winter den ein oder anderen Schaden gebracht
Die Tage werden wieder länger, Kälte, Eis und Schnee lassen langsam nach. Doch der Winter hinterlässt nicht selten seine Spuren.
(IINews) - Haus- und Grundbesitzer sollten deshalb mit dem beginnenden Frühling Haus und Garten sorgfältig auf Schäden untersuchen, die Väterchen Frost eventuell hinterlassen hat. Denn gerade nach dem Winter können kleine Schäden meist einfach und günstig behoben werden. Bleiben sie unentdeckt, ziehen sie oft große Bauschäden und erhebliche Kosten nach sich.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Dach. Schneelasten und Sturm können Dachziegel lockern, Temperaturschwankungen ihre Oberfläche angreifen und beschädigen. Es lohnt sich genau hinzusehen. Denn schon durch leicht verschobene Ziegel kann beispielsweise bei Regen Feuchtigkeit eindringen und neben Schimmel- und Pilzbildung die Dachkonstruktion beschädigen, auch mit der Folge, dass die durchnässte Dämmschicht nicht mehr isoliert und es in die Wohnung tropft.
Im Keller sind besonders dunkle, feuchte Stellen an der Wand ein Alarmsignal. Einmalig eingedrungene Feuchtigkeit ist meist unbedenklich, solange sie nicht gefriert und es zu Frostschäden kommt. Dringt Feuchtigkeit über längere Zeit über undichte Stellen ein, wird das Mauerwerk geschädigt und bietet somit Schimmel einen guten Nährboden. Deshalb muss auch die Außenfassade auf dunkle Flecken bzw. Beschädigungen hin untersucht werden. Sollte Schmelzwasser in Risse eindringen und erneut gefrieren, können Putz und Farbe der Fassade aufplatzen.
Die Grundeigentümer-Versicherung empfiehlt daher jedem Hausbesitzer, auch im Winter immer wieder Kontrollgänge rund ums Haus zu machen. Dabei sollten beispielsweise auch Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen sowie Balkontüren beseitigen, damit kein Tauwasser durch die Türen ins Haus läuft oder das Mauerwerk durchfeuchtet. Risse im Putz, abblätternde Anstriche und hohl klingende Putzflächen sollten in den Sommermonaten repariert werden, ehe sie sich im nächsten Winter zum teuren Bauschaden entwickeln.
Besonderen Schutz bietet hier der "Gebäude Schutz 60 plus" der Grundeigentümer-Versicherung. Mitversichert sind beispielsweise Schäden an Fußbodenbelägen aller Art, Tapeten und Farbanstrichen des versicherten Gebäudes, die durch unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser, von Schnee und Eis oder deren Folgen verursacht worden sind. Wichtig dabei ist, die vertraglichen Sicherheitsvorschriften zu beachten, wie z. B. die regelmäßige Kontrolle des versicherten Gebäudes. Informieren Sie vorsichtshalber Ihre Versicherung, um gegebenenfalls ein weiteres Vorgehen abzustimmen.
Mehr Infos über den Gebäudeschutz der Grundeigentümer-Versicherung finden Sie unter www.grundvers-direkt.de.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wurde 1891 in Hamburg gegründet und ist seit diesem Zeitpunkt ein verlässlicher Partner der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherungsnehmer nicht einfach nur Kunden, sondern laut Satzung Mitglieder, deren gewählte Mitgliedervertreter in der Hauptversammlung sitzen. Das umfangreiche und von unabhängigen Versicherungsvergleichen ausgezeichnete Portfolio bietet Versicherungen für Wohn- und Grundeigentumbesitzer sowie für den täglichen Bedarf. Die Grundeigentümer-Versicherung ist eine der letzten Hamburger Gesellschaften, die vollständig unabhängig ist.
Heidigweg 69, 63743 Aschaffenburg
Datum: 11.03.2013 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 831506
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Crecelius
Stadt:
Hamburg
Telefon: 06028/400304
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 106 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Das Frühjahr erwacht ? der Winter den ein oder anderen Schaden gebracht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Grundeigentümer-Versicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).