Der Beruf des Wirtschaftsprüfers
Die Aufgaben, die dieser Beruf mit sich bringt, sind dabei ebenso vielfältig wie abwechslungsreich. Doch was sind die eigentlichen Tätigkeiten eines solchen Wirtschaftsprüfers und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese anspruchsvolle Aufgabe wahrnehmen zu können.
(IINews) - Gerade nach der Weltwirtschaftskrise wächst die Nachfrage nach Wirtschaftsprüfern in vielen Unternehmen. So ist diese Branche trotzt steigender Arbeitslosenzahlen stetig gewachsen. Die Aufgaben, die dieser Beruf mit sich bringt, sind dabei ebenso vielfältig wie abwechslungsreich. Doch was sind die eigentlichen Tätigkeiten eines solchen Wirtschaftsprüfers und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese anspruchsvolle Aufgabe wahrnehmen zu können?
Verwandte Berufsbilder sind die des Steuerberaters oder des Bilanzbuchhalters, die eine ähnliche Ausrichtung der Aufgaben aufweisen. Wirtschaftsprüfer arbeiten auf selbstständiger Basis oder sind für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig. Ist letzteres der Fall, gelten sie als leitende Angestellte nach § 45 S. 2 WPO (Wirtschaftsprüferordnung), so dass eine Reihe diverser Arbeitnehmerrechte keine Gültigkeit mehr besitzen.
Eine der Hauptaufgaben eines Wirtschaftsprüfers besteht darin, die Jahresabschlüsse für Unternehmen, für die eine Prüfung gesetzlich verpflichtend ist, zu kontrollieren. Aber auch die Analyse der Gesamtsituation eines Unternehmens sowie Gutachtertätigkeiten und treuhänderische Beratung zählen zu den Kernaufgaben dieses Berufsbildes. Des Weiteren fallen auch Beratungstätigkeiten bei Unternehmensein- und Unternehmensverkäufen, Zusammenschlüssen, Sanierungsmaßnahmen oder auch geplanten Börsengängen in den Aufgabenbereich.
Der Beruf Wirtschaftsprüfer verlangt bei der Ausführung jedoch auch gewisse Pflichten, um die verantwortungsbewusste Umsetzung des Berufes zu ermöglichen. Neben der Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit fallen hierunter ebenso die Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit sowie Eigenverantwortung und ein berufswürdiges Verhalten.
Um die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer überhaupt tragen zu dürfen, ist die Ablegung eines Berufsexamens notwendig. Zu diesem Examen sind neben Hochschulabsolventen auch Personen zugelassen, die eine langjährige Berufstätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ähnliche Berufsgruppen nachweisen können. Daneben ist die Ausführung einer mindestens dreijährigen Prüfungstätigkeit notwendig um die Prüfung abzulegen.
Dies sind jedoch nicht die einzigen Zulassungsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Als persönliche Voraussetzungen werden unter anderem der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichversicherung, gesundheitliche Eignung sowie geordnete Vermögensverhältnisse angesehen. Auch das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden und berufskonformes Verhalten sind verpflichtend. Erst wenn all diese Anforderungen erfüllt sind, kann die Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer durchgeführt werden.
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Datum: 08.03.2013 - 15:53 Uhr
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