Aupairs und Gastfamilien - Kinderbetreuung durch Au Pairs
Erleichterung für Familien durchÄnderung bei Ausländerbeschäftigungsrecht.Höchstaltersgrenze bei Au-Pairs nun 27 Jahre. Deutsch muss nur noch Umgangssprache, nicht mehr Muttersprache der Familie sein.
(IINews) - Familien mit kleinen oder betreuungsbedürftigen Kindern haben oft ein Riesenproblem. Sie müssen sich mit Verwandten, Tagesmüttern oder Aupairs behelfen. Bei letzteren galten bislang so strikte Bedingungen, dass kaum Aupairs für Familien in Deutschland aufzutreiben waren.
Die lage dürfte sich nun etwas entspannen, den durch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts wird die Au-Pair-Beschäftigung attraktiver.
Durch die neue Verordnung, die im Juli 2013 in Kraft tritt, erfolgt eine Anhebung der Höchstaltersgrenze von Au-Pairs um zwei Jahre, nämlich von 25 auf 27 Jahre.
Die neue Regelung liegt im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Au-Pair-Beschäftigung, wonach ein Höchstalter von 30 Jahren bei Au-Pair-Beschäftigten (es können Mädchen und junge Frauen, aber auch junge Männer als Aupair tätig sein) festgelegt ist.
Neu ist zudem, dass Deutsch nur noch als Familiensprache, also Umgangssprache, gesprochen werden muss und nicht mehr als Muttersprache wie bislang. Das erlaubt also auch Familien mit Migrationshintergrund die Beschäftigung eines Aupairs.
Die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme als Au Pair seitens der Behörden erfolgt ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit.
Aupairs findet man leicht und kostenlos, ohne jedwede Verpflichtung eingehen zu müssen, in der Au-Pair-Box.
Wer sich informieren will, ist z.B. gut bedient mit eine Ratgeber zum Aupairwesen, z.B. dem Aupair-Handbuch oder dem AuPair Ratgeber für Gastfamilien.
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Datum: 07.03.2013 - 11:18 Uhr
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