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55-Milliarden-Bilanzfehler bei HRE-Bad Bank: Wirtschaftsprüfer halten Untersuchungsbericht zurück

ID: 823261

(ots) - Das Ergebnis einer Untersuchung zu den
Verantwortlichkeiten für einen Milliarden-Bilanzfehler bei der "Bad
Bank" der Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) bleibt weiter im Dunkeln.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) hält
nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info Informationen über den
Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen und
damit zu möglichen eigenen Fehlern zurück. PwC und verweist dabei auf
gesetzliche Verpflichtungen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat
laut NDR Info offenbar auch das zuständige Aufsichtsorgan der HRE-Bad
Bank, das sogenannte Finanzmarktgremium, nicht über das
Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüferkammer informiert. Gerhard
Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und
Mitglied des Finanzmarktgremiums, sagte dem Sender, ihm lägen keine
Informationen dazu vor. Deshalb habe er PwC aufgefordert, diese
offenzulegen.

PriceWaterhouseCoopers hatte in der Bilanz der bundeseigenen "Bad
Bank" der Hypo Real Estate, der FMS-Wertmanagement, für das
Rumpfgeschäftsjahr 2010 einen Buchungsfehler in Höhe von mehr als 55
Milliarden Euro übersehen. PwC hatte deshalb der Bilanz "ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage" attestiert. Die FMS-Wertmanagement hatte im
betreffenden Jahr jedoch zu hohe Verbindlichkeiten und ein zu hohes
Zinsergebnis ausgewiesen. Das blähte die Bilanzsumme auf und bildete
die Ertragslage falsch ab. Die Wirtschaftsprüferkammer hatte nach
Bekanntwerden des Buchungsfehlers im Oktober 2011 ein
berufsrechtliches Verfahren gegen den verantwortlichen
Wirtschaftsprüfer von PwC eingeleitet. In einem weiteren, bislang
vertraulichen Gutachten der Bundesbank sei Medienberichten zufolge
PwC bereits eine Mitschuld an dem Bilanzfehler zugewiesen worden.





Ein Sprecher von PwC erklärte: "Die gesetzlichen Vorgaben zu
Untersuchungen durch die Wirtschaftsprüferkammer schreiben vor, dass
Ergebnisse und Details nicht veröffentlicht werden dürfen." Diese
Darstellung steht jedoch im Widerspruch zu Äußerungen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer Deutschlands (IDW). Die Wirtschaftsprüferkammer
unterliege nach der Berufsordnung einer Verschwiegenheitspflicht über
den Ausgang eines solchen Verfahrens, erklärte Institutssprecher
Klaus-Peter Naumann. Die vom Aufsichtsverfahren betroffenen
Wirtschaftsprüfer dürften dagegen im Einzelfall informieren, solange
sie keine Geschäftsgeheimnisse eines Mandanten preisgeben.
Wirtschaftsprüfer unterlägen wie Anwälte einer generellen
Verschwiegenheitspflicht. Jegliche Aussagen, die ein
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft zum Ausgang
eines berufsrechtlichen Verfahrens abgebe, müssten sich in diesem
Rahmen bewegen, sagte Naumann.

Rückfragen an NDR Info Wirtschaftsredaktion, Dani Parthum, Tel.
040/4156-2429.

27. Februar 2013



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Datum: 27.02.2013 - 01:00 Uhr
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