Der Bank die Treue zu halten, zahlt sich nicht unbedingt aus
Angebote für Anschlussfinanzierung gut vergleichen
(IINews) - Kreditnehmer mit laufenden Darlehen, die jetzt oder in einigen Monaten eine Anschlussfinanzierung benötigen, müssen Acht geben. Das von der Hausbank angebotene Folgedarlehen ist oft nicht das Günstigste. Häufig bieten die Kreditinstitute ihren Bestandskunden einen Zinssatz an, der deutlich über dem von Neukunden liegt.
Teure Verlängerungsangebote
Läuft die Zinsbindungszeit aus, sendet die Bank dem Kunden meist kurz vor Ende ein Verlängerungsangebot zu. Manchem Kreditnehmer erscheint die Anschlussofferte günstig, weil die Zinsen dafür deutlich unter den Konditionen liegen, die er noch bei der Aufnahme des Ursprungsdarlehens bekommen hatte. Tatsächlich kann sie jedoch vergleichsweise kostspielig sein, denn mitunter zahlen Bestandskunden mehr für ein Darlehen als frischgebackene Bauherren, bei ansonsten gleichen Bedingungen. "Wer sich nicht die Mühe macht, den Markt rechtzeitig nach den preiswertesten Finanzierungen zu sondieren, verpasst die Chance, in vollem Umfang vom derzeit niedrigen Zinsniveau zu profitieren," sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. "Schon Zinsunterschiede von einigen Zehntelprozenten können über die Jahre gesehen Kostenunterschiede von Tausenden von Euro bedeuten." Am besten sei es, die Bank möglichst drei Monate vor Fristablauf um ein verbindliches Verlängerungsangebot zu bitten und gleichzeitig Angebote anderer Kreditinstitute einzuholen, so der Experte.
Kosten für Umschuldung halten sich in Grenzen
Stößt der Kunde auf erschwinglichere Offerten, helfen ihm diese eventuell, seinem bisherigen Geldgeber doch noch bessere Konditionen zu entlocken. Oder er wechselt tatsächlich die Bank. Die Kosten für die Umschuldung halten sich dabei in Grenzen, denn der neue Anbieter kann eine Grundschuldabtretung veranlassen. Die Grundschulden müssen dann nicht neu im Grundbuch eingetragen, sondern nur umgeschrieben werden, wofür vergleichsweise geringe Gebühren von einigen hundert Euro anfallen.
Kündigungsrecht nach zehn Jahren
Doch selbst wenn das Ende der Zinsbindungszeit noch nicht erreicht ist, kann der Kreditnehmer auf ein günstigeres Darlehen umsatteln - zumindest wenn sein alter Vertrag bereits mindestens ein Jahrzehnt besteht. Nach zehn Jahren hat er laut § 489 I Nr. 3 BGB das Recht auf eine Umschuldung. Die Voraussetzung dazu besteht darin, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Kunde wartet und bringt die Anschlussfinanzierung nach Ende der Kündigungsfrist unter Dach und Fach. Oder er sichert sich sofort die aktuellen Zinsen für die Zeit nach der Kündigungsfrist, indem er ein Forwarddarlehen abschließt. Bei dieser Darlehensart schreibt die Bank die zu Vertragsschluss angebotenen Zinsen fest, der Kredit läuft aber erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft. Dafür verlangt der Anbieter, je nach Dauer der Vorlaufzeit, einen Aufschlag.
Vorzeitige Kündigung lohnt nicht
Besteht der Darlehensvertrag noch keine zehn Jahre, und das Zinsbindungsende ist erst in einigen Monaten oder Jahren in Sicht, kann der Kunde zwar trotzdem kündigen, muss der Bank aber eine happige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Aufgrund dessen lohnt eine solche Umschuldung unterm Strich meist nicht. Zudem müssen Kreditinstitute der Kündigung nur zustimmen, wenn sie aus bestimmten Gründen erfolgt - beispielsweise weil der Eigentümer das Haus verkauft oder er arbeitslos geworden ist. Auch in diesen Fällen können sich Kreditnehmer die jetzigen Zinsen durch die Aufnahme eines Forwarddarlehens sichern. "Die Höhe der Aufschläge für Forwarddarlehen kann sich von Bank zu Bank jedoch enorm unterscheiden", sagt Stephan Scharfenorth "bei den teuersten Anbieter betragen sie für zwei Jahre im Vorhinein abgeschlossene Darlehen rund ein Prozent, bei den günstigsten 0,10 Prozent."
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Datum: 22.02.2013 - 08:10 Uhr
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